Fachfrau und Fachmann für Glasbautechnik
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Glaserinnen und Glaser sind zuständig sowohl für die Glasverarbeitung als auch für die Montage auf der Baustelle. Sie verglasen Fenster, Schaufensteranlagen, Türen, Wände, Möbel, Treppenhäuser, Balkonbrüstungen, Schallschutzwände usw. mit den verschiedensten Glasarten. Sie kennen die Zusammensetzung und Eigenschaften der verschiedenen Glassorten, sie sind mit der Herstellung von Schablonen für den Glasschnitt und mit dem Umgang mit Bleiverglasungen vertraut. Die in der Werkstatt zugeschnittenen Scheiben werden an Ort und Stelle eingesetzt und versiegelt.
Außerdem werden Spiegel und Bilder gerahmt oder dekorative Glasfenster hergestellt.
Berufsanforderungen
Freude an handwerklicher und maschineller Arbeit, Handgeschick und vorsichtige Arbeitsweise (Umgang mit zerbrechlichem Material), körperliche Gewandtheit, technisches Verständnis
Ausbildung
Lehre
- Zugangsvoraussetzungen:
Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
Abschlussdiplom der Mittelschule - Dauer: 3 Jahre
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Glaserbetrieb und
- Besuch der Berufsschule in Kramsach in Tirol, da an Südtirols Berufsschulen keine Fachklasse geführt wird.
- Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung
Schule
Besuch einer Glasfachschule, z.B. in Kramsach/Tirol
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Glasereibetriebe handwerklicher oder industrieller Ausrichtung
Selbstständige Tätigkeit
Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Berufsgemeinschaft der Glaser im:
Landesverband der Handwerker
Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland