[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Anerkennung Studientitel

Die zielgerichtete Anerkennung von Studientiteln

Mit der Ratifizierung der Lissabonner Konvention wurde in Italien das Konzept der zielgerichteten Anerkennung ausländischer Studientitel eingeführt. Seitdem gibt es verschiedene Möglichkeiten eine Anerkennung zu erhalten. Wir von der Studieninformation geben Informationen zur Anerkennung von Studientiteln und zeigen auf den folgenden Seiten wie das geht.

Die folgenden Fragen und Antworten gehen auf die wichtigsten Themen der Anerkennung ein.

Wir beraten und informieren zu diesen Schwerpunkten

Fragen und Antworten

Anerkennung

Für die Gleichwertigkeit von ausländischen Diplomen mit italienischen Mittel- und Oberschulabschlüssen sind die Deutsche Bildungsdirektion (Amt für Bildungsordnung), die Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion und die Italienische Bildungsdirektion zuständig.

Für die Anerkennung von Lehrabschlusszeugnissen und Meisterabschlüssen ist das Amt für Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung zuständig.

  • Datum: 06.10.2022

Wenn mein Studium nicht berufsbefähigend war und ich für einen reglementierten Beruf in Italien noch die Staatsprüfung brauche, dann erhalte ich die Informationen zu den Terminen, Anmeldefristen, Vorbereitungen und Abläufen auf der Homepage der zuständigen Institutionen:

Staatsprüfung Psychologinnen und Psychologen in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität in Triest

Staatsprüfung Biologinnen und Biologen in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität in Bologna

Staatsprüfung für Ingenieure in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität Trient

Staatsprüfung für Sozialassistentinnen und Sozialassistenten in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität Trient

Staatsprüfung für Apothekerinnen und Apotheker in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität Bologna

Staatsprüfung für Architektinnen und Architekten in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität Venedig

Staatsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in deutscher und/oder italienischer Sprache am Oberlandesgericht Trient – Außenabteilung Bozen

Staatsprüfung für Agronominnen und Agronomen in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität Bozen

Staatsprüfung Wirtschaftsberater und Steuerprüfer in deutscher und/oder italienischer Sprache an der Universität Trient


Die jährliche Veröffentlichung bezügliche der Staatsprüfungen ist auf der Homepage des Ministeriums für Universität und Forschung (MUR) einsehbar.

  • Datum: 19.07.2023

Wer einen italienischen akademischen Titel führen, im Öffentlichen Dienst (Verwaltung, Schule) arbeiten, die Studienjahre zurückkaufen oder sein Studium an einer italienischen Universität fortsetzen möchte, braucht eine akademische Anerkennung.

In der EU oder in anderen Ländern erworbene Studientitel werden in Italien über eine Einzelnostrifizierung anerkannt. Das Ansuchen wird an eine italienische Universität gestellt, die ein gleiches oder ähnliches Studium anbietet. Dabei erkennt die italienische Universität jene Prüfungen an, die sie laut dem entsprechenden italienischen Studienplan als gleichwertig erachtet. Nicht anerkannte oder fehlende Prüfungen müssen an der italienischen Universität nachgeholt werden. 

Eine Ausnahme bilden die in Österreich erworbenen Studientitel laut Abkommen Italien - Österreich.

  • Datum: 05.10.2022

Die zuständige Kommission der Abteilung Europapolitik hat spezifische Leitlinien zur Anerkennung von im Vereinigten Königreich erworbenen Berufsqualifikationen von EU-Bürgern vorgelegt, um einheitliche Kriterien für die Anerkennungsverfahren nach dem Brexit zu schaffen. Dieser Leitfaden sowie die ebenfalls von der Kommission erstellten FAQ sind auf der Website des Dipartimento Politiche Europee veröffentlicht. 

  • Datum: 05.10.2022

Die Anstellung als Lehrperson an Schulen staatlicher Art erfolgt über Schul- und Landesranglisten. Für die Eintragung in die Schulranglisten ist ein italienischer oder ein anerkannter ausländischer Studienabschluss Voraussetzung. Für die Eintragung in die Landesranglisten ist eine Lehrbefähigung erforderlich. Zuständig ist das Amt für Lehrpersonal der Deutschen Bildungsdirektion. 

Das Land Südtirol kann die von einem EU-Staat ausgestellte Lehrbefähigung für jene Wettbewerbsklassen anerkennen, die nur in der Provinz Bozen bestehen, für alle Wettbewerbsklassen an deutschen Schulen und für jene Fächer, die an ladinischen Schulen in deutscher Sprache unterrichtet werden. Zuständig für das Gesuch um Anerkennung der ausländischen Lehrbefähigung ist die Deutsche Bildungsdirektion für den Unterricht an den Schulen mit deutscher Unterrichtssprache, die Ladinische Bildungs- und Kulturdirektion für die Schulen der ladinischen Ortschaften und die Italienische Bildungsdirektion für das Fach Deutsch als zweite Sprache an den Schulen mit italienischer Unterrichtssprache. 

Für alle anderen Lehrbefähigungen erfolgt die Anerkennung über das Unterrichtsministerium.

Für die Zulassung zum Unterricht an den Berufs- und Fachschulen in Südtirol ist das Amt für Personalaufnahme zuständig.

Für den Zugang zu den Wettbewerbsklassen können die Bildungsdirektionen sowie die Studieninformation Südtirol kontaktiert werden.

  • Datum: 06.10.2022

Es ist möglich, die Anerkennung eines Studientitels für den Rückkauf der Studienjahre zwecks Rente zu beantragen. Wichtig: hierbei handelt es sich nicht um eine akademische Anerkennung. Diese Form der Anerkennung dient nur dem Rückkauf der Studienjahre. Der Antrag wird über die Rentenversicherung, z.B. INPS, an das Ministerium für Universität und Forschung zur Begutachtung weitergeleitet. Anschließend werden der Antragstellerin oder dem Antragsteller die Anzahl der Jahre sowie die Kosten für den Rückkauf mitgeteilt. Alle Informationen gibt es hier unter dem Menüpunkt "2. Fini previdenziali

  • Datum: 06.10.2022

Ausländische berufliche Befähigungsnachweise werden auf Grund der Richtlinie 2005/36/EU von den dafür zuständigen Ministerien anerkannt. Es handelt sich nicht um die Anerkennung eines Studientitels (akademische Anerkennung), sondern um die Anerkennung der Berufsbefähigung, wie zum Beispiel jene der Ärztin und des Arztes, der Ingenieurin und des Ingenieurs, der Apothekerin und des Apothekers, usw..

Beim Anerkennungsverfahren werden Dauer und Inhalte der Ausbildung und die eventuelle Berufserfahrung überprüft. Anpassungsmaßnahmen sind möglich. Bei Anpassungsmaßnahmen besteht meistens die Wahl zwischen einer Eignungsprüfung oder einem Praktikum.

Eine berufliche Anerkennung ist wichtig für die reglementierten Berufe in Italien.

Hier finden Sie weitere Infos.

  • Datum: 06.10.2022


Seit März 2022 wurde die Anerkennung der Forschungsdoktorate vom Ministerium für Universität und Forschung (MUR) an die Universitäten übertragen. Der Antrag wird direkt an die entsprechende Universität gestellt.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Leitlinien Linee guida per il riconoscimento accademico dei titoli esteri di Dottorato di Ricerca in Italia hin, erstellt und publiziert von CIMEA (DOC CIMEA).

  • Datum: 06.10.2022

Für Anerkennungen von Studien im künstlerischen und musikalischen Bereich sind die Kunstakademien und Konservatorien zuständig.

  • Datum: 06.10.2022

Notenwechsel

In Österreich erworbene Studientitel werden über den Notenwechsel durch Freie Universität Bozen anerkannt. In Italien erworbene Studientitel werden in Österreich über das Bundesministerium Bildung, Wissenschaft und Forschung anerkannt.

  • Datum: 05.10.2022

Die Studientitel, die nicht im Notenwechsel enthalten sind, wie auch jene der Fachhochschulen, können in Italien über eine Einzelnostrifizierung anerkannt werden. Das Ansuchen wird an eine italienische Universität gestellt, die ein gleiches oder ähnliches Studium anbietet. Dabei erkennt die italienische Universität jene Prüfungen an, die sie laut dem entsprechenden italienischen Studienplan als gleichwertig bewertet. Nicht anerkannte oder fehlende Prüfungen müssen an der italienischen Universität nachgeholt werden.

  • Datum: 05.10.2022

Der Notenwechsel ist die spezielle Form der Anerkennung für jene, die in Österreich studiert haben.

Zwischen Italien und Österreich gibt es ein bilaterales Abkommen, welches das Recht auf Ausbildung in der Muttersprache garantiert. Mit diesem Recht verbunden ist ein vereinfachtes Verfahren bei der Anerkennung vieler Studientitel. Dieses vereinfachte Verfahren kommt allen zugute die in Österreich oder in Italien studieren und um die Anerkennung des Studientitels im jeweils anderen Land ansuchen.

An wen wende ich mich für die Anerkennung?

In Österreich erworbene Studientitel werden über die Freie Universität Bozen anerkannt. In Italien erworbene Studientitel werden in Österreich über das Bundesministerium Bildung Wissenschaft und Forschung anerkannt. 

  • Datum: 05.10.2022

Wettbewerbe-Ranglisten

Bei diesen Anerkennungsformen handelt es sich um nicht-akademische Anerkennungen und sie dienen einem bestimmten Zweck:

  • Anerkennung für die Teilnahme an einem Wettbewerb: Die Teilnahme am Wettbewerb mit einem ausländischen Studienabschluss, der in Italien noch nicht anerkannt wurde, kann mit Vorbehalt erfolgen. Sollte der Bewerber/die Bewerberin den Wettbewerb gewinnen, überprüft die  zuständige Stelle in Rom  – immer sofern dies noch erforderlich ist – den Antrag auf Gleichstellung des Titels. Diesen Antrag muss die Gewinnerin oder der Gewinner im Zeitraum von 15 Tagen nach Veröffentlichung der Rangordnung bei den zuständigen Stellen einreichen, andernfalls erfolgt der Ausschluss. Bei einer Gleichstellung des Titels erfolgt die Anerkennung mittels Dekret des Ministerpräsidenten/der Ministerpräsidentin. Der Studientitel wird nur für den spezifischen Fall der Teilnahme am Wettbewerb anerkannt;
  • Anerkennung für die Eintragung in die Ranglisten der öffentlichen Verwaltungen: In diesem Fall bewertet die zuständige öffentliche Verwaltung die Entsprechung des ausländischen Studientitels, nachdem sie die Zustimmung vonseiten des zuständigen Ministeriums eingeholt hat;
  • Anerkennung nur zum Zwecke des Unterrichtens an deutschen und ladinischen Schulen Südtirols (Art. 427, Lgs.D. 16.04.1994, Nr. 297): Der Antrag geht an das zuständige Ministerium.


  • Datum: 30.06.2025