Zulassung und Fristen in Deutschland
Was muss ich über Zulassung und Fristen für Studiengänge in Deutschland wissen?
Studien mit Aufnahmeverfahren in ganz Deutschland (Numerus clausus)
Grundsätzlich gilt für eine Bewerbung in Deutschland: Bewerber:innen, die ihren Schulabschluss in einem EU-Land bzw. in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben haben, sowie Ausländer:innen, die eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, gelten als deutsche Bewerber:innen gleichgestellt. Sie können am regulären Zulassungsverfahren von Hochschulstart teilnehmen.
In den Studienfächern Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie werden die Studienplätze der Universitäten und Hochschulen aller Bundesländern zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung, kurz Hochschulstart genannt, vergeben. Das bedeutet, dass man sich über das Portal www.hochschulstart.de bewerben muss und nicht direkt an der Wunschuniversität.
Die Studienplätze werden durch ein spezielles Auswahlverfahren vergeben: 30% der Studienplätze für die Abiturbesten, 10% durch notenunabhängige Kriterien, 60% durch eine Mischung aus Abiturnote und notenunabhängigen Kriterien.
Der Bewerbungsschluss über Hochschulstart ist der 15. Juli für das Wintersemester (nur für Schülerinnen und Schüler, die die Oberschule im Bewerbungsjahr abschließen) und der 15. Januar für das Sommersemester. Wer die Oberschule im letzten Jahr oder früher abgeschlossen hat, muss sich bereits innerhalb 31. Mai für das Wintersemester bewerben.
Um die Chancen auf eine Zulassung für das Studium der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin zu erhöhen, kann man an einem gebührenpflichtigen Test für Medizinische Studiengänge (TMS oder HAM-Nat) teilnehmen. Für Pharmazie gibt es den Studieneignungstest PhaST.
Studien, für die an manchen Hochschulen ein Aufnahmeverfahren vorgesehen ist (örtliche Zulassungsbeschränkung)
Gilt für ein Studienfach eine örtliche Zulassungsbeschränkung, muss man sich rechtzeitig bei der betreffenden Hochschule bewerben. Da manche Hochschulen ihre zulassungsbeschränkten Studienangebote nicht selbst sondern über ein spezielles Verfahren (Dialogorientiertes Serviceverfahren - DoSV) vergeben, kann es sein, dass man sich nicht bei der Universität direkt, sondern über das Portal des Hochschulstart www.hochschulstart.de bewerben muss. Die Einzelheiten zum Verfahren und die Anmeldetermine finden sich direkt auf der Homepage der jeweiligen Hochschule.
Häufig ist der Bewerbungsschluss der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester, aber er kann auch abweichen.
Neben der Abiturnote (Maturapunkte) als Auswahlkriterium können Auswahlgespräche, spezifische Studierfähigkeitstests, Zeugnisnoten in bestimmten Fächern oder die Teilnahme an einem Selbsttest zur Studienorientierung eine Rolle spielen.
Studien mit freiem Zugang
Für Studien mit freiem Zugang ist keine Voranmeldung und auch kein Auswahlverfahren vorgesehen. Die Einschreibung (Immatrikulation) muss direkt an der gewünschten Hochschule innerhalb der vorgesehenen Anmeldefrist erfolgen.
Bundesweite Studienplatzbörse
Wer bis zum Abschluss der Haupt- und Nachrückverfahren keine Zusage für einen Studienplatz bekommen hat, erhält dank der bundesweiten Studienplatzbörse eine zusätzliche Chance. Auf www.hochschulkompass.de werden jeweils zum Sommer- und Wintersemester nach Abschluss der Nachrückverfahren Studiengänge aufgeführt, bei denen noch Studienplätze verfügbar sind – für das Wintersemester frühestens ab 1. September, für das Sommersemester ab 1. Februar.