Informationen zur akademischen Anerkennung
Im Ausland erworbene akademische Grade können in Italien grundsätzlich so wie in ihrem Ausstellungsstaat verwendet werden. Wer aber einen italienischen Grad verwenden möchte, braucht die akademische Anerkennung. Das Verfahren dazu führt über eine Bewertung ausländischer Titel des ersten, zweiten und dritten Zyklus (Bachelor, Master, Forschungsdoktorat) zur Erlangung eines entsprechenden italienischen Abschlusszeugnisses des ersten, zweiten bzw. dritten Zyklus (Laurea, Laurea Magistrale, Dottorato di Ricerca). Das Endprodukt dieses Verfahrens ist die Ausstellung eines italienischen Titels, der in unserem System Rechtsgültigkeit besitzt. Die Zuständigkeit für diese Verfahren liegt bei den Universitäten und ein Antrag auf Anerkennung erfolgt unter den Vorgaben, die auf der Homepage der jeweiligen Universität veröffentlicht sind.
Italienische akademische Grade und Titel
Die Studieninformation Südtirol gibt Informationen zu diesem Thema.