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Lehre

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Lehre mit Berufsschule

Du bist praktisch begabt und möchtest einen Beruf sowohl direkt am Arbeitsplatz als auch in der Schule erlernen? Dann ist die Lehre etwas für dich - der Schwerpunkt liegt nämlich auf dem Lernen durch Tun.
Ausgebildet wirst du sowohl in der Berufsschule als auch im Betrieb. 

Die Voraussetzungen für den Beginn einer Lehre sind: 

  • Mindestalter von 15 Jahren
  • Mittelschuldiplom.

Mit einem Lehrvertrag kannst du angestellt werden, wenn du das 25. Lebensjahr nicht überschritten hast (24 Jahre und 364 Tage).

Nachdem du entschieden hast, welchen Lehrberuf du erlernen willst, suchst du dir eine Lehrstelle und unterschreibst einen Lehrvertrag. Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber meldet den Beginn der Lehre dem Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung schreibt dich darauf in die entsprechende Berufsschule ein. Die Schule informiert dich rechtzeitig über den Schulbesuch

Welche Lehrberufe gibt es?

Es gibt über 100 Lehrberufe, die Lehrzeit und Ausbildung dauert je nach Beruf 3 oder 4 Jahre. Wenn es keine Ausbildungsmöglichkeit in Südtirol gibt, spricht man von "Splitterberufen". Als Lehrling im Splitterberuf besuchst du die entsprechende Fachklasse mit Blockunterricht an einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland, vorwiegend in Österreich.  

Unterrichtsform

Es gibt 2 Formen, in denen der Unterricht an der Berufsschule organisiert ist:

  • Unterrichtsblöcke bis zu 10 Wochen pro Berufsschuljahr = Lehrgangsklassen
  • 1 Unterrichtstag pro Woche mit 8 bis 9 Unterrichtseinheiten = Jahresklassen.

Wo finde ich eine Lehrstelle?

  • Erkundige dich z.B. bei deinen Eltern, Lehrpersonen, Verwandten, Bekannten und Freunden nach eventuellen Lehrstellen. Sie können dir wertvolle Hinweise geben.
  • Schau dir die eJobBörse der Abteilung Arbeit an.
  • Informiere dich bei verschiedenen Berufsverbänden. 
  • Halte die Augen offen und achte z.B. auf Anzeigen im Schaufenster.
  • Frage direkt im Betrieb nach, der dich interessiert.

Weitere Infos zur Lehre

Der Lehrvertrag ist grundsätzlich als unbefristeter Arbeitsvertrag festgelegt worden. Das bedeutet, dass der Lehrvertrag automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umgewandelt wird, wenn keine der zwei Vertragsparteien (Lehrling oder Arbeitgeber:in) am Ende der Lehrzeit den Vertrag auflöst.

Selbständigkeit

Das Diplom der Lehrabschlussprüfung berechtigt dich - in einigen Fällen nach einem oder nach mehreren zusätzlichen Praxisjahren - zur selbstständigen Berufsausübung im jeweiligen Beruf. Dazu ist eine Eintragung im Handelsregister bei der Handelskammer oder im entsprechenden Berufsverzeichnis (bei den Kammerberufen) erforderlich.

Meisterausbildung

Der Meister ist die höchste Qualifikation im Handwerk und im Gastgewerbe. Alle Infos dazu kannst du hier nachlesen: Meisterprüfung.

Matura in der Berufsbildung

Mit dem Lehrabschluss hast du auch Zugang zur staatlichen Abschlussprüfung in der Berufsbildung (‚Matura‘).

  • Mit einem dreijährigen Lehrabschluss (3 Jahre Berufsschule) besuchst du zunächst das 4. Fachschuljahr; der Zugang ist durch eine Aufnahmeprüfung geregelt. Anschließend absolvierst du das 5. Vollzeitjahr, das mit der ‚Matura‘ endet.
  • Mit einem vierjährigen Lehrabschluss (4 Jahre Berufsschulbesuch) steigst du in das 5. Vollzeitjahr ein.

Alle Interessierten müssen vor dem Einstieg in das 5. Jahr einen Vorbereitungslehrgang absolvieren und ein Motivationsgespräch bestehen.

Berufsspezialisierende Lehre

Mit dem berufsspezialisierenden Lehrvertrag können Personen zwischen dem 18. und dem 29. Lebensjahr angestellt werden. Jugendliche, die bereits eine berufliche Erstausbildung abgeschlossen haben (z.B. die Berufsfachschule) können schon ab dem 17. Lebensjahr einen Lehrvertrag dieser Art abschließen. Ziel der Ausbildung ist die Einführung in einen Beruf und die arbeitsrechtliche Qualifizierung, nicht aber das Erreichen eines Ausbildungsabschlusses.