Audiometristin und Audiometrist
Letzte Aktualisierung: 12.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Audiometristinnen und Audiometristen sind zuständig für Funktionsprüfungen des Gehör- und Vestibularsystems (Gleichgewichtsorgan). Sie sind Fachleute, die nach den Anweisungen der Hals-Nasen-Ohrenärztin oder des Hals-Nasen-Ohrenarztes Hörprüfungen an Erwachsenen und Kindern durchführen, um abzuklären, ob und in welchem Klangbereich Hörausfälle und -störungen bestehen und wie umfangreich diese sind. Manchmal ist es auch notwendig, spezifische Ton- oder Sprachtests durchzuführen, für die sie auch besondere technische Geräte einsetzen müssen.
Audiometristinnen und Audiometristen leiten ihre Messergebnisse an das ärztliche Personal weiter, welches dann entscheidet, ob eine Behandlung mit Medikamenten erfolgen soll, eine Operation notwendig ist, ein Hörgerät angepasst oder eine weitere therapeutische Behandlung durchgeführt werden muss. Sie erarbeiten mit anderen Fachleuten des Gesundheitsbereichs (z.B. aus der Logopädie, Hörgeräteakustik, …) Maßnahmen, um Gehörlosigkeit vorzubeugen oder möglichst früh zu erkennen. Zudem sind sie für die Abklärung von Störungen des Gleichgewichtssinnes zuständig.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.
Berufsanforderungen
Interesse an medizinischen Fragen, soziale Kompetenzen, Einfühlungsvermögen, Geduld, Selbstständigkeit, technisches Geschick im Umgang mit medizinischen Geräten
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien:
Laurea (3 Jahre) in "Tecniche audiometriche" (Professioni sanitarie tecniche);
Informationen zu den Studiengängen
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium
Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig.
Öffentliche Verwaltung
Sanitätsbetrieb
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate,
- Bestehen einer öffentlichen Wettbewerbsprüfung.
Privatwirtschaft
Privatkliniken
Freiberufliche Tätigkeit
Voraussetzung ist die Eintragung in die entsprechende Berufskammer.
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Kontaktadressen / Weitere Informationen
Federazione nazionale degli Ordini TSRM e PSTRP
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland