Berg- und Skiführerin und Berg- und Skiführer
Letzte Aktualisierung: 13.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Berg- und Skiführerinnen sowie Berg- und Skiführer unterrichten, begleiten und unterstützen Bergsteigerinnen und Bergsteiger oder Skifahrerinnen und Skifahrer beim Bergsteigen, Eis- und Gletschergehen, Sportklettern, bei Ski- und Trekkingtouren. Auch beim Freeriden, oder Skifahren abseits der Skipisten werden Interessierte begleitet. Sie bestimmen und kontrollieren die Ausrüstung, legen Aufstiegsrouten fest, bestimmen den Zeitpunkt der Durchführung und sorgen für die Sicherheit der Teilnehmenden. Sie sind imstande mit verschiedenen, teils unvorhergesehenen Situationen, wie z.B. schlechten Wetterbedingungen, Pannen bei der Ausrüstung fertig zu werden. Die Kontaktaufnahme zu den Klienten, die Informationstätigkeit, wie das Anbieten von Ausbildungskursen, ist ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit. Meist sind sie örtlich in Alpinschulen vertreten.
Berufsanforderungen
Hohe körperliche Tüchtigkeit und gute Gesundheit, sehr gute Erfahrung und Leistung im Bergsteigen und Tiefschneefahren, geschickter Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen, Fremdsprachenkenntnisse, Verantwortungsbewusstsein
Ausbildung
Sonstiges
Für den Beruf sind zwei Grade vorgesehen:
- Bergführeranwärterin oder Bergführeranwärter
- Bergführerin oder Bergführer
Zugangsvoraussetzung zu den Ausbildungskursen ist das Bestehen der praktischen Eignungsprüfung.
- Bei der praktischen Eignungsprüfung werden die für den Besuch der Kurse erforderlichen Fähigkeiten des Kandidaten festgestellt. Jede Kandidatin und jeder Kandidat legt einen Tourenbericht über die letzten drei Jahre vor.
- Das Bestehen der Eignungsprüfung berechtigt zur Teilnahme an der zweijährigen Ausbildung zur Berg- und Skiführeranwärterin und zum Berg- und Skiführeranwärter.
- Zugelassen werden nur Personen, die am ersten Tag der Eignungsprüfung volljährig sind.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Alpinschulen
Manche Berg- und Skiführerinnen sowie Berg- und Skiführer sind im Winter auch als Skilehrerinnen bzw. Skilehrer tätig, dazu müssen sie zusätzlich zur Eintragung in den Verband der Berg- und Skiführer die Befähigung als Skilehrerin bzw. Skilehrer besitzen.
Selbstständige Tätigkeit
Der Beruf wird hauptsächlich in selbstständiger Tätigkeit ausgeübt (auch im Bergrettungsdienst).
Voraussetzung ist immer die Eintragung in den Verband der Berg- und Skiführer.
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
Fortbildungskurse werden von der Landesberufskammer der Berg- und Skiführer im Auftrag des Landesamtes für Tourismus und Alpinwesen durchgeführt.
Aufstieg
Führung einer Alpinschule
Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Südtiroler Berg- und Skiführer
Südtiroler Landesverwaltung Tourismus und Mobilität: Funktionsbereich "Tourismus"
Verein der Südtiroler Wanderleiter/Wanderführer
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland