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Einrichtungsberaterin und Einrichtungsberater

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026

Tätigkeit / Aufgaben

Größere Einrichtungshäuser und Möbelhandlungen beschäftigen eigene Einrichtungsberaterinnen und Einrichtungsberater. Das sind qualifizierte Fachkräfte, welche die Kundschaft nicht nur über das Angebot an Möbeln und Einrichtungselementen informieren, sondern auch eingehend beraten, ihnen Ideen und Vorschläge ansprechend darstellen und einen realisierbaren Einrichtungsplan erstellen können.
Dazu verfügen sie über die Fachkenntnisse zu Einrichtungselementen (Möbel, Teppiche, Vorhänge, Küchengeräte, Beleuchtungskörper, Dekorationsartikel, und andere mehr) und wie diese nach dem Geschmack der Kundschaft, sowie nach praktischen und ästhetischen Gesichtspunkten (Farbe, Stil) kombiniert werden können.

Berufsanforderungen

Kontaktfreude, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick, räumliches Vorstellungsvermögen, Geschick im technischen Zeichnen

Ausbildung

Sonstiges

  • Oft erfolgt die Einschulung zu diesem Beruf direkt am Arbeitsplatz. Mehrjährige Berufserfahrung in einem kaufmännischen oder handwerklichen Beruf (z.B. Tischlerin/Tischler, Bauzeichnerin/Bauzeichner) ist sehr empfehlenswert. Absolventinnen und Absolventen einer Oberschule z.B. Technologische Fachoberschule mit Fachrichtung Bauwesen, Umwelt und Raumplanung (Geometerschule) haben auch gute Aussichten.


Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Privatwirtschaft

Einrichtungshäuser, größere Möbelhandlungen, Möbelindustrie.

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland