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Fachfrau für Lagerlogistik und Fachmann für Lagerlogistik

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Fachleute für Lagerlogistik sind zuständig für die Verwaltung von Waren aller Art in den Lagerräumen und Magazinen von Produktions- und Handelsbetrieben. Sie nehmen Warenlieferungen entgegen, kontrollieren Qualität, Menge und eventuelle Transportschäden, bringen Erkennungszeichen und Preise an. Sie ordnen die Waren im Lager ein und führen die Lagerkartei (mit Hilfe von speziellen Programmen für die Lagerbuchhaltung).
Sie halten Kontakt zur Einkaufs- und Verkaufsabteilung, sie stellen die Waren nach Bestellung zusammen und stellen die Warenbegleitscheine zusammen. Sie sorgen dafür, dass sie rechtzeitig ausgeliefert werden oder im Reservelager verfügbar sind. Bei der Anlieferung und dem Versand der Waren (z.B. Ab- und Aufladearbeiten, Einordnen) übernehmen sie die Beaufsichtigung und Überwachung der Arbeitsabläufe. Bei kleineren Betrieben gehört das fachgerechte Ent- und Beladen von Kraftfahrzeugen zu ihrem Tätigkeitsbereich. In mittleren und größeren Betrieben stehen dafür Hilfskräfte zur Verfügung. Handkarren und Hubstapler erleichtern die teils schwere körperliche Arbeit.

Berufsanforderungen

Zuverlässigkeit und Genauigkeit, körperliche Belastbarkeit, Ordnungssinn, gute Merkfähigkeit, Bereitschaft zur Teamarbeit, Selbstständigkeit

Ausbildung

Lehre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
    Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Dauer: 3 Jahre
  • Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
  • Besuch der Berufsschule (1 Unterrichtstag pro Woche)
  • Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Sanitätseinheit, Landesverwaltung, Gemeinden

Voraussetzungen für eine Anstellung bei der Landesverwaltung:

  • Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Führerschein B
  • Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen weiterführenden Ausbildung und zweijährige einschlägige Berufserfahrung oder
  • fachspezifisches Lehrabschlusszeugnis oder
  • für Menschen mit Behinderung: fachspezifischer Umschulungs- oder Ausbildungsnachweis oder fachspezifische Teilqualifizierung
  • Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis C (B1) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate

Voraussetzungen für eine Anstellung bei der Gemeinde (als Magazineurin oder Magazineur):

  • Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule
  • 2-jährige Schul- oder gleichwertige Berufsausbildung oder Gesellenbrief oder fachspezifische, theoretisch-praktische Ausbildung von mindestens 300 Stunden
  • Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis D (A2) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate

Privatwirtschaft

Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Industriebetriebe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds)

Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland