Fachfrau für Lagerlogistik und Fachmann für Lagerlogistik
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Fachleute für Lagerlogistik sind zuständig für die Verwaltung von Waren aller Art in den Lagerräumen und Magazinen von Produktions- und Handelsbetrieben. Sie nehmen Warenlieferungen entgegen, kontrollieren Qualität, Menge und eventuelle Transportschäden, bringen Erkennungszeichen und Preise an. Sie ordnen die Waren im Lager ein und führen die Lagerkartei (mit Hilfe von speziellen Programmen für die Lagerbuchhaltung).
Sie halten Kontakt zur Einkaufs- und Verkaufsabteilung, sie stellen die Waren nach Bestellung zusammen und stellen die Warenbegleitscheine zusammen. Sie sorgen dafür, dass sie rechtzeitig ausgeliefert werden oder im Reservelager verfügbar sind. Bei der Anlieferung und dem Versand der Waren (z.B. Ab- und Aufladearbeiten, Einordnen) übernehmen sie die Beaufsichtigung und Überwachung der Arbeitsabläufe. Bei kleineren Betrieben gehört das fachgerechte Ent- und Beladen von Kraftfahrzeugen zu ihrem Tätigkeitsbereich. In mittleren und größeren Betrieben stehen dafür Hilfskräfte zur Verfügung. Handkarren und Hubstapler erleichtern die teils schwere körperliche Arbeit.
Berufsanforderungen
Zuverlässigkeit und Genauigkeit, körperliche Belastbarkeit, Ordnungssinn, gute Merkfähigkeit, Bereitschaft zur Teamarbeit, Selbstständigkeit
Ausbildung
Lehre
- Zugangsvoraussetzungen:
Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
Abschlussdiplom der Mittelschule - Dauer: 3 Jahre
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
- Besuch der Berufsschule (1 Unterrichtstag pro Woche)
- Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Sanitätseinheit, Landesverwaltung, Gemeinden
Voraussetzungen für eine Anstellung bei der Landesverwaltung:
- Abschlussdiplom der Mittelschule
- Führerschein B
- Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen weiterführenden Ausbildung und zweijährige einschlägige Berufserfahrung oder
- fachspezifisches Lehrabschlusszeugnis oder
- für Menschen mit Behinderung: fachspezifischer Umschulungs- oder Ausbildungsnachweis oder fachspezifische Teilqualifizierung
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis C (B1) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
Voraussetzungen für eine Anstellung bei der Gemeinde (als Magazineurin oder Magazineur):
- Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule
- 2-jährige Schul- oder gleichwertige Berufsausbildung oder Gesellenbrief oder fachspezifische, theoretisch-praktische Ausbildung von mindestens 300 Stunden
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis D (A2) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
Privatwirtschaft
Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Industriebetriebe
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Kontaktadressen / Weitere Informationen
Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds)
Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland