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Fassmalerin und Fassmaler - Vergolderin und Vergolder

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Fassmalerinnen und Fassmaler sowie Vergolderinnen und Vergolder arbeiten im Bereich des Kunsthandwerkes. Sie bemalen nicht etwa Fässer, sondern vergolden und fassen Kunstgegenstände. Fassen ist das Bemalen des Gegenstandes um die Vergoldung herum. Sie arbeiten in der Werkstätte und verzieren, vergolden, versilbern, patinieren oder bemalen Plastiken, Spiegel- und Gemälderahmen sowie viele Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus verschiedenen Materialien. Auch das Restaurieren gehört dazu.

Berufsanforderungen

Geduld und Ausdauer, Behutsamkeit im Umgang mit den hauchdünnen, kostbaren Materialien, Interesse an gestalterischer Arbeit und an Kunstgeschichte

Ausbildung

Lehre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
    Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Dauer: 4 Jahre
  • Lehrvertrag als Fassmalerin bzw. Fassmaler oder Vergolderin bzw. Vergolder (es sind zwei Lehrberufe, Blockunterricht) und praktische Ausbildung im Betrieb und
  • Besuch der Berufsschule in St. Ulrich/Gröden
  • Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung

Schule

  • Nach der 1.Kl. Berufsgrundstufe für das Kunsthandwerk
  • Besuch der 2-jährigen Berufsfachschule für das Kunsthandwerk -Fassmalerei/Vergoldung/ Dekorative Malerei (Abschluss nach der 3. Klasse)
  • darauf aufbauend gibt es den 1-jährigen Spezialisierungslehrgang (4.Klasse),
  • weiters hat man die Möglichkeit ein 5. Jahr zur Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung (Matura) zu besuchen.

Der Unterricht findet zu gleichen Teilen in deutscher und italienischer Sprache statt.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Privatwirtschaft

Holzschnitzer- und Fassmalerbetriebe

Selbstständige Tätigkeit

Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

  • Meisterausbildung
  • Wer nach einer 4-jährigen Lehre die Matura über die Berufsbildung erreichen möchte, muss nach der Berufsausbildung einen maturaführenden Lehrgang an einer berufsbildenden Schule besuchen.

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Landesverband der Handwerker

Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland