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Floristin und Florist

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Floristinnen und Floristen pflegen und versorgen Blumen und Pflanzen. Sie verarbeiten sie dem Anlass entsprechend nach eigenen Ideen oder auf Wunsch der Kundschaft mit verschiedenem Zubehör wie z.B. Bändern, Kerzen und Zweigen zu Sträußen und Kränzen. Für die attraktive Präsentation der Produkte benötigen sie Sinn für Formen und Farben und Ideenreichtum. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist der Verkauf von Blumen und die Beratung der Kundschaft. Sie geben Hinweise zur Pflege von Blumen und Pflanzen, berechnen Preise, verkaufen und kassieren.
Floristinnen und Floristen arbeiten auch außerhalb des Blumengeschäftes. Sie dekorieren Kirchen, Hotels, und Tische bei Hochzeiten. Auch die Gestaltung von Schaufenstern und Verkaufsräumen gehört zu ihren Aufgaben.

Berufsanforderungen

Freude am Umgang mit Blumen und Pflanzen, Freude am Gestalten, gutes Stil- und Farbempfinden, Freude am Kundenkontakt und Verkaufen, gute Gesundheit (viel Stehen, Arbeiten in feuchten, kühlen Räumen, Allergiegefahr)

Ausbildung

Lehre

  • Zugangsvoraussetzungen:
    Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
    Abschlussdiplom der Mittelschule
  •  Dauer: 3 Jahre
  • Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
  • Besuch der Berufsschule: Besuch der 1. Klasse an der Fachberufsschule in Hall in Tirol in Österreich und die darauffolgenden 2 Jahre an der Fachschule Laimburg.

    oder
  • Besuch des Bienniums (2 Jahre Vollzeit) für Gartenbau und Floristik an der Fachschule Laimburg und anschließend
    2-jährige Lehre in einem Floristikbetrieb und Besuch der Fachschule Laimburg (Blockunterricht).

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Privatwirtschaft

Handwerkliche Floristenbetriebe, Blumengeschäfte, Gärtnereien

Selbstständige Tätigkeit

Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert. 

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

  •  Meisterausbildung
  • Wer nach einer 4-jährigen Lehre die Matura über die Berufsbildung erreichen möchte, muss nach der Berufsausbildung einen maturaführenden Lehrgang an einer berufsbildenden Schule besuchen.

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Berufsgemeinschaft der Floristen im:
Landesverband der Handwerker

Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Orientamento scolastico e professionale svizzero
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland