Floristin und Florist
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Floristinnen und Floristen pflegen und versorgen Blumen und Pflanzen. Sie verarbeiten sie dem Anlass entsprechend nach eigenen Ideen oder auf Wunsch der Kundschaft mit verschiedenem Zubehör wie z.B. Bändern, Kerzen und Zweigen zu Sträußen und Kränzen. Für die attraktive Präsentation der Produkte benötigen sie Sinn für Formen und Farben und Ideenreichtum. Ein wichtiges Aufgabengebiet ist der Verkauf von Blumen und die Beratung der Kundschaft. Sie geben Hinweise zur Pflege von Blumen und Pflanzen, berechnen Preise, verkaufen und kassieren.
Floristinnen und Floristen arbeiten auch außerhalb des Blumengeschäftes. Sie dekorieren Kirchen, Hotels, und Tische bei Hochzeiten. Auch die Gestaltung von Schaufenstern und Verkaufsräumen gehört zu ihren Aufgaben.
Berufsanforderungen
Freude am Umgang mit Blumen und Pflanzen, Freude am Gestalten, gutes Stil- und Farbempfinden, Freude am Kundenkontakt und Verkaufen, gute Gesundheit (viel Stehen, Arbeiten in feuchten, kühlen Räumen, Allergiegefahr)
Ausbildung
Lehre
- Zugangsvoraussetzungen:
Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
Abschlussdiplom der Mittelschule - Dauer: 3 Jahre
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
- Besuch der Berufsschule: Besuch der 1. Klasse an der Fachberufsschule in Hall in Tirol in Österreich und die darauffolgenden 2 Jahre an der Fachschule Laimburg.
oder
- Besuch des Bienniums (2 Jahre Vollzeit) für Gartenbau und Floristik an der Fachschule Laimburg und anschließend
2-jährige Lehre in einem Floristikbetrieb und Besuch der Fachschule Laimburg (Blockunterricht).
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Handwerkliche Floristenbetriebe, Blumengeschäfte, Gärtnereien
Selbstständige Tätigkeit
Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
- Meisterausbildung
- Wer nach einer 4-jährigen Lehre die Matura über die Berufsbildung erreichen möchte, muss nach der Berufsausbildung einen maturaführenden Lehrgang an einer berufsbildenden Schule besuchen.
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Berufsgemeinschaft der Floristen im:
Landesverband der Handwerker
Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Orientamento scolastico e professionale svizzero
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland