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Flugbegleiterin und Flugbegleiter

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sorgen für das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Betreuung der Passagiere während des Fluges. Sie begrüßen die Fluggäste, weisen ihnen die Plätze zu und servieren Speisen und Getränke.
Vor dem Start kontrollieren sie die Vollständigkeit der Kabineneinrichtung und prüfen die Notausrüstung. Die Arbeit findet auch am Wochenende und in den Abendstunden statt. In Notfällen müssen sie ruhig bleiben und die erforderlichen Rettungsvorkehrungen koordinieren. 

Berufsanforderungen

körperliche und psychische Belastbarkeit, gepflegtes Erscheinungsbild, guter Gesundheitszustand, Fremdsprachenkenntnisse, Kontaktfähigkeit, gute Umgangsformen

Ausbildung

Sonstiges

Die Einstellungsvoraussetzungen und Konditionen bei den verschiedenen Fluggesellschaften variieren, hier eine Liste der gängigsten Voraussetzungen:

  • Schulabschluss: Oberschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung 
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Sprachkenntnisse: fließend Englisch
  • außerdem: Reisepass, ansprechendes Aussehen, Bestehen einer Ausleseprüfung 

Nach einem bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine Ausbildung meist direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Einige Fluggesellschaften bieten saisonale Angebote für die Dauer von 6 Monaten an.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

öffentliche Fluggesellschaften des In- und Auslandes

Privatwirtschaft

private Fluggesellschaften des In- und Auslandes

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland