Flugbegleiterin und Flugbegleiter
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Flugbegleiterinnen und Flugbegleiter sorgen für das Wohlbefinden, die Sicherheit und die Betreuung der Passagiere während des Fluges. Sie begrüßen die Fluggäste, weisen ihnen die Plätze zu und servieren Speisen und Getränke.
Vor dem Start kontrollieren sie die Vollständigkeit der Kabineneinrichtung und prüfen die Notausrüstung. Die Arbeit findet auch am Wochenende und in den Abendstunden statt. In Notfällen müssen sie ruhig bleiben und die erforderlichen Rettungsvorkehrungen koordinieren.
Berufsanforderungen
körperliche und psychische Belastbarkeit, gepflegtes Erscheinungsbild, guter Gesundheitszustand, Fremdsprachenkenntnisse, Kontaktfähigkeit, gute Umgangsformen
Ausbildung
Sonstiges
Die Einstellungsvoraussetzungen und Konditionen bei den verschiedenen Fluggesellschaften variieren, hier eine Liste der gängigsten Voraussetzungen:
- Schulabschluss: Oberschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestalter: 18 Jahre
- Sprachkenntnisse: fließend Englisch
- außerdem: Reisepass, ansprechendes Aussehen, Bestehen einer Ausleseprüfung
Nach einem bestandenen Auswahlverfahren erfolgt eine Ausbildung meist direkt bei der jeweiligen Fluggesellschaft. Einige Fluggesellschaften bieten saisonale Angebote für die Dauer von 6 Monaten an.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
öffentliche Fluggesellschaften des In- und Auslandes
Privatwirtschaft
private Fluggesellschaften des In- und Auslandes
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Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland