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Försterin und Förster - Forstwache

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Försterinnen und Förster sind ebenso wie Forstwachen Mitarbeitende des Landesforstkorps. Ihr Hauptaufgabenbereich ist die Erhaltung, Pflege, Nutzung und der Schutz des Waldes und der Almen, des Wasserhaushaltes (Erosion, Lawinen) und der Umwelt. Die Arbeit umfasst Polizei- und Aufsichtsaufgaben bezüglich der Einhaltung der geltenden Bestimmungen in den Bereichen Forstwirtschaft, Tierwelt und Jagd, Fischerei, Umwelt- und Landschaftsschutz, weiters technische Aufgaben und Bewirtschaftungsmaßnahmen sowie die Betreuung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung. Försterinnen und Förster haben zusätzlich Koordinierungs- und Leitungsaufgaben. Forstwachen führen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unter der Leitung der ranghöheren Beamten und Beamtinnen des Landesforstkorps die dafür nötigen Arbeiten durch. Forstwachen und Försterinnen und Förster kontrollieren den Waldbestand und den Zustand des Waldes. Sie beraten zu Fragen der Waldbewirtschaftung, sie weisen Bäume aus, die geschlägert werden sollen, kontrollieren die Pflege des Jungwuchses und Aufforstungen. Bei Missachtung der Bestimmungen verhängen sie Verwaltungsstrafen oder nehmen ihre gerichtspolizeilichen Aufgaben wahr. Sie tragen eine Uniform und bei der Ausübung bestimmter Dienste auch eine Dienstwaffe. Försterinnen und Förster, sowie Forstwachen üben die Funktionen von Amtsträgern der Gerichtspolizei und der Sicherheitspolizei aus. Einen Teil der Arbeitszeit verbringen sie am Schreibtisch bei der Durchführung von Verwaltungs- und Erhebungsmaßnahmen.

Berufsanforderungen

Interesse an Vorgängen in der Natur und an der Bewirtschaftung des Waldes, körperliche Widerstandsfähigkeit, Kontaktfähigkeit und Verhandlungsgeschick, Organisationstalent und Führungskompetenzen

Ausbildung

Sonstiges

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines öffentlichen Ausbildungswettbewerbes.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung: Infos im Amt für Personalaufnahme

für das Berufsbild Forstwache:

  • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie
  • Lehrabschlusszeugnis eines Gärtners oder in einem holzverarbeitenden Beruf mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung im jeweiligen Fachbereich, oder
  • Abschlusszeugnis einer mindestens dreijährigen land-, forst- oder holzwirtschaftlichen Lehranstalt oder Fachschule, oder
  • Abschlusszeugnis der dritten Klasse einer Oberschule,

oder

  • alternativ zu einem Abschlusszeugnis über drei Jahre, Abschlusszeugnis über zwei Jahre und
    dreijährige einschlägige Berufserfahrung, oder alternativ zur dreijährigen Berufserfahrung: Jagdaufseherprüfung
  • sowie Abschluss eines einschlägigen theoretisch-praktischen Ausbildungskurses von nicht weniger als fünf Monaten
  • Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate


für das Berufsbild Försterin/Förster

  • Reifediplom einer technischen Oberschule für Landwirtschaft
    und Abschluss eines technischen Berufsausbildungskurses von nicht weniger als drei Monaten
  • Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate 

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

Die Forstschule Latemar und die Abteilung Forstwirtschaft bieten zahlreiche Kurse im Bereich Waldarbeit an.

Aufstieg

Gemäß den Bestimmungen der Berufsbilder des Landes.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Forstwirtschaft Landhaus 6

Landesforstkorps

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland