Fremdenführerin und Fremdenführer - Reiseleiterin und Reiseleiter
Letzte Aktualisierung: 19.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Reiseleiterinnen und Reiseleiter begleiten Personen oder Gruppen auf Reisen. Sie haben organisatorische Aufgaben zu lösen, z.B.: Hotel reservieren, Termine festlegen, Teilnehmerlisten kontrollieren. Auf der Reise geben sie Auskunft über die Geschichte, Kultur und Sehenswürdigkeiten der bereisten Gegend oder Stadt. Sie helfen auch bei organisatorischen Mängeln oder Problemen weiter.
Fremdenführerinnen und Fremdenführer geben Erläuterungen zu den Besonderheiten der Geschichte, Kunst, Denkmälern einer Gegend, eines Museums, einer Stadt, einer Sehenswürdigkeit z.B. eines Schlosses, eines Kunstwerkes.
Berufsanforderungen
Kontaktfreude, Interesse an geschichtlichem, kunstgeschichtlichem, naturkundlichem und geografischem Wissen, Organisations- und Improvisationsgabe, Sprachkenntnisse
Ausbildung
Sonstiges
Das Amt für Tourismus der Landesverwaltung organisiert Prüfungsessionen zur Feststellung der Eignung für den Beruf.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Reiseunternehmen, Reiseagenturen, Reisebüros
Selbstständige Tätigkeit
Die Befähigung zur Ausübung der Berufe Fremdenführerin bzw. Fremdenführer und Reiseleiterin bzw. Reiseleiter wird durch die Ablegung einer Prüfung erlangt, die von der zuständigen Landesrätin oder vom zuständigen Landesrat ausgeschrieben wird. Genaue Informationen zu Inhalt und Abwicklung der Prüfung: Funktionsbereich Tourismus.
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Kontaktadressen / Weitere Informationen
Informationen zur Prüfung:
Funktionsbereich "Tourismus"
Fremdenführer und Reiseleiter Südtirols im
Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol
Verein der Südtiroler Wanderleiter/Wanderführer
Fachgruppe der Bikeguides Südtirol
Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland