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Haus- und Ernährungswirtschaft - Fachkraft

Letzte Aktualisierung: 04.06.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Zu den Aufgaben der Fachkraft für Haus-und Ernährungswirtschaft gehören die Planung und Organisation hauswirtschaftlicher Arbeiten, sowie die Ausübung praktischer Tätigkeiten. Dazu gehören das Zubereiten von Speisen, Pflege der Wäsche und Bekleidung, Einkauf von Lebensmitteln, Dekoration und Wohnraumgestaltung. Weitere Aufgaben sind die Pflege und Betreuung älterer Menschen und Kinder. Sie arbeiten in verschiedenen Einrichtungen wie etwa in Wohnheimen, in Krankenhäusern, in Hotels und Pensionen, Bildungshäusern und auch in privaten Haushalten. In größeren Einrichtungen kann auch die Leitung der Mensa oder der Wäscherei übernommen werden.

Berufsanforderungen

Freude an der Arbeit mit Menschen, Interesse an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Organisationstalent und lebenspraktische Fähigkeiten, Geschick im Anleiten von Personen

Ausbildung

Schule

Besuch der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung mit den Fachrichtungen: Ernährungswirtschaft, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen oder Fachkraft für Agrotourismus (3- jährig mit Abschluss).

  • Anschließend hat man die Möglichkeit einen Spezialisierungslehrgang (4.Klasse) zu absolvieren. 
  • Nach der 4. Klasse kann ein "5. Jahr" zur Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung ("Matura") besucht werden.

Sonstiges

In der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung in Haslach haben Erwachsene die Möglichkeit auf dem 2. Bildungsweg Berufsabschlüsse in der Hauswirtschaft zu erwerben.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Öffentliche Großhaushalte etwa angeschlossen an Bildungseinrichtungen des Landes, Schülerheime, Altersheime, Mensen, Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser

In der Landesverwaltung als Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistungen; Voraussetzungen:

  • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis einer mindestens 2-jährigen Fachschule für Hauswirtschaft, für Menschen mit Behinderung: fachspezifischer Umschulungs- oder Ausbildungsnachweis oder fachspezifische Teilqualifizierung
  •  Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis D (A2) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate  
  • Bestehen eines Wettbewerbs.

Als Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin und Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter; Voraussetzungen:

  • Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis einer mindestens 4-jährigen hauswirtschaftlichen Lehranstalt oder Berufsfachschule oder Abschlusszeugnis einer 3-jährigen hauswirtschaftlichen Lehranstalt oder Berufsfachschule und jeweils mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung
  •  Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis C (B1) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate 
  • Bestehen eines Wettbewerbs.
    (Infos im Amt für Personalaufnahme)

Privatwirtschaft

Private Großhaushalte und Gastronomiebetriebe, Heime von privaten Trägern, Hotels, Kinderhorte, Familien

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

  • Kurse und Lehrgänge für diesen Bereich bieten verschiedene Bildungshäuser oder die Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung des Landes an.
  • Aufbauend auf die Ausbildung an der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung ist die Ausbildung zur "Kinderbetreuerin" oder zum "Kinderbetreuer" möglich (mit Aufnahmeprüfung).

Aufstieg

Im öffentlichen Dienst: wie in den Berufsbildern vorgesehen.

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Für die Ausbildung:
Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland