Haus- und Ernährungswirtschaft - Fachkraft
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Zu den Aufgaben der Fachkraft für Haus-und Ernährungswirtschaft gehören die Planung und Organisation hauswirtschaftlicher Arbeiten, sowie die Ausübung praktischer Tätigkeiten. Dazu gehören das Zubereiten von Speisen, Pflege der Wäsche und Bekleidung, Einkauf von Lebensmitteln, Dekoration und Wohnraumgestaltung. Weitere Aufgaben sind die Pflege und Betreuung älterer Menschen und Kinder. Sie arbeiten in verschiedenen Einrichtungen wie etwa in Wohnheimen, in Krankenhäusern, in Hotels und Pensionen, Bildungshäusern und auch in privaten Haushalten. In größeren Einrichtungen kann auch die Leitung der Mensa oder der Wäscherei übernommen werden.
Berufsanforderungen
Freude an der Arbeit mit Menschen, Interesse an hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Organisationstalent und lebenspraktische Fähigkeiten, Geschick im Anleiten von Personen
Ausbildung
Schule
Besuch der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung mit den Fachrichtungen: Ernährungswirtschaft, Hauswirtschaftliche Dienstleistungen oder Fachkraft für Agrotourismus (3- jährig mit Abschluss).
- Anschließend hat man die Möglichkeit einen Spezialisierungslehrgang (4.Klasse) zu absolvieren.
- Nach der 4. Klasse kann ein "5. Jahr" zur Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung ("Matura") besucht werden.
Sonstiges
In der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung in Haslach haben Erwachsene die Möglichkeit auf dem 2. Bildungsweg Berufsabschlüsse in der Hauswirtschaft zu erwerben.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Öffentliche Großhaushalte etwa angeschlossen an Bildungseinrichtungen des Landes, Schülerheime, Altersheime, Mensen, Kindergärten, Kinderhorte, Krankenhäuser
In der Landesverwaltung als Fachkraft für hauswirtschaftliche Dienstleistungen; Voraussetzungen:
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis einer mindestens 2-jährigen Fachschule für Hauswirtschaft, für Menschen mit Behinderung: fachspezifischer Umschulungs- oder Ausbildungsnachweis oder fachspezifische Teilqualifizierung
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis D (A2) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
- Bestehen eines Wettbewerbs.
Als Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin und Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter; Voraussetzungen:
- Abschlusszeugnis der Mittelschule sowie Abschlusszeugnis einer mindestens 4-jährigen hauswirtschaftlichen Lehranstalt oder Berufsfachschule oder Abschlusszeugnis einer 3-jährigen hauswirtschaftlichen Lehranstalt oder Berufsfachschule und jeweils mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis C (B1) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
- Bestehen eines Wettbewerbs.
(Infos im Amt für Personalaufnahme)
Privatwirtschaft
Private Großhaushalte und Gastronomiebetriebe, Heime von privaten Trägern, Hotels, Kinderhorte, Familien
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
- Kurse und Lehrgänge für diesen Bereich bieten verschiedene Bildungshäuser oder die Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung des Landes an.
- Aufbauend auf die Ausbildung an der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung ist die Ausbildung zur "Kinderbetreuerin" oder zum "Kinderbetreuer" möglich (mit Aufnahmeprüfung).
Aufstieg
Im öffentlichen Dienst: wie in den Berufsbildern vorgesehen.
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Für die Ausbildung:
Landesdirektion deutschsprachige Berufsbildung
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland