Hausmeisterin und Hausmeister
Letzte Aktualisierung: 04.06.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Hausmeisterinnen und Hausmeister leisten ihren Dienst in größeren Verwaltungs- oder Wohngebäuden. Sie warten Maschinen und Anlagen, pflegen die Grün- und Parkanlagen, erledigen kleine Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten und sind auch für die Überwachung der Heizanlage sowie für Reinigungsarbeiten zuständig (z.B. Schneeräumung, Parkplatz).
Berufsanforderungen
Praktisches handwerkliches Geschick und Freude an körperlicher Arbeit, Freundlichkeit und gute Umgangsformen, zeitliche Flexibilität
Ausbildung
Sonstiges
Die Anlernung erfolgt am Arbeitsplatz.
Als Vorbildung ist Erfahrung im handwerklichen Bereich, der Führerschein B und der Befähigungsnachweis für Heizkesselwärterin und Heizkesselwärter erwünscht.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Gemeinden, Sanitätsbetrieb, Landesverwaltung (Landesschulen, Verwaltungsgebäude)
Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Rangordnung im Landesdienst sind:
- Mindestalter von 18 Jahren
- Abschlusszeugnis der Grundschule
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis D (A2) oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
Privatwirtschaft
Bildungshäuser, Kulturhäuser, Heime, Betriebe, Wohnanlagen
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Personalämter der Gemeinden und des Sanitätsbetriebs
Amt für Personalaufnahme (Landesverwaltung)
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland