Hebamme und Geburtshelfer
Letzte Aktualisierung: 08.04.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Hebammen und Geburtshelfer sind jene Fachkräfte im Gesundheitswesen, die sich eigenverantwortlich um die Betreuung und Beratung von Frauen in all ihren Lebensphasen, von der Geburt bis zu den Wechseljahren, kümmern. Die Haupttätigkeit erfolgt natürlich während der Schwangerschaft, bei der Geburt und an den ersten Tagen nach der Geburt.
Hebammen und Geburtshelfer bereiten die schwangere Frau auf die Geburt des Kindes vor und stehen ihr bei der Entbindung zur Seite. Sie überwachen etwa die Herztätigkeit des Kindes und den Verlauf der Wehentätigkeit. Dabei bedienen sie sich auch elektronischer Geräte. Nach Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung verabreichen sie Medikamente, Spritzen oder Infusionen. Sie sind in der Lage, bei der Geburt auftretende Schwierigkeiten schnell zu erkennen und richtig zu beurteilen, um entsprechend eingreifen zu können. Bei Verdacht oder beim Auftreten von ungewöhnlichen oder gefährlichen Zuständen für die Mutter oder das Kind ziehen sie die zuständige Ärztin oder den Arzt hinzu.
Nach der Geburt sorgen sie für die Mutter und das Kind (abnabeln, baden, wiegen, messen, wickeln). Sie beraten die Mutter in Bezug auf Stillen, Brustpflege sowie Pflege und Ernährung des Kindes und unterstützen die Familie bei der Versorgung des Neugeborenen.
Hebammen und Geburtshelfer arbeiten sowohl in den Strukturen des Gesundheitswesens, in Praxen und Beratungsstellen als auch direkt bei den Frauen zu Hause. Im öffentlichen Gesundheitsdienst haben sie zusätzliche Aufgabenfelder, etwa im Bereich der Vorsorgeuntersuchungen, in der Gesundheits- und Sexualerziehung, bei der Vorbereitung und Begleitung von gynäkologischen Eingriffen.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.
Berufsanforderungen
Interesse für medizinische Fragen, Kontaktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, zuverlässiges und verantwortungsvolles Arbeiten, selbstständige Arbeitsweise
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien:
- Laurea (Bachelor - 3 Jahre) in "Ostetricia" aus der Classe di laurea "Professioni sanitarie, infermieristiche e professione sanitaria ostetrica";
Informationen zu den Studiengängen - in Südtirol: Bachelor (3 Jahre) für Hebammen am Universitären Ausbildungszentrum für Gesundheitsberufe "Claudiana" (startet nicht jedes Jahr!);
Informationen zum Studiengang
Österreich:
- Bachelor (3 Jahre) für "Hebammen" an einer Fachhochschule;
Informationen zu den Studiengängen
Anerkennung:
An Fachhochschulen erworbene Studientitel im Gesundheitsbereich werden derzeit in Italien nicht anerkannt. Zur Ausübung des Berufes kann aber um eine berufliche Anerkennung angesucht werden. Informationen dazu erteilt das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium
Zur Berufsausübung ist die Eintragung in die Berufskammer notwendig.
Öffentliche Verwaltung
Sanitätsbetrieb (Krankenhäuser, Sanitätssprengel);
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate,
- Bestehen einer öffentlichen Wettbewerbsprüfung.
Privatwirtschaft
Privatkliniken, Beratungsstellen, spezialisierte Arztpraxen
Freiberufliche Tätigkeit
Hebammen und Geburtshelfer können freiberuflich tätig sein. Voraussetzung dafür ist die entsprechende Ausbildung und die Eintragung in die Berufskammer.
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Kollegium der Hebammen der Provinz Bozen
Federazione Nazionale degli Ordini della Professione di ostetrica (FNOPO)
Berufsgruppe der Hebammen und Entbindungshelfer im KVW
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland