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Instrumentenbauerin und Instrumentenbauer

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Instrumentenbauerinnen und Instrumentenbauer stellen Instrumente her, warten und reparieren diese. Sie müssen sich vorerst für ein bestimmtes Instrument entscheiden, da es für jedes Instrument einen unterschiedlichen Ausbildungsweg gibt. Instrumentenbauerinnen und Instrumentenbauer müssen sehr genau arbeiten und ein sehr gutes Gehör besitzen. Beim Orgelbau braucht es z.B. Kenntnisse im Bereich Mechanik. Jedes Musikinstrument besitzt seinen eigenen Charakter, deshalb müssen Instrumentenbauerinnen und Instrumentenbauer einen Sinn für die Klangeigenschaften der jeweiligen Instrumente entwickeln.
Es wird zum größten Teil in kleineren Werkstätten gearbeitet, hauptsächlich werden Reparaturarbeiten und Wartungsarbeiten durchgeführt. Bei Generalüberholungen wird das Instrument zerlegt, gereinigt und eingestimmt.

Berufsanforderungen

Handwerkliches Geschick, gutes Gehör, sorgfältiges Arbeiten, spielen eines Instrumentes

Ausbildung

Lehre

Lehre als: Blechblasinstrumentenbauerin/Blechblasinstrumentenbauer und Holzblasinstrumentenbauerin/Holzblasinstrumentenbauer

  • Zugangsvoraussetzungen:
    Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
    Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Dauer: 3 Jahre
  • Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
  • Besuch der Berufsschule in Wien  (9 Wochen pro Jahr), da es in Südtirol keine entsprechende Fachklasse gibt
  • Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung

Lehre als: Orgelbauerin/Orgelbauer

  • Zugangsvoraussetzungen:
    Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
    Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Dauer: 4 Jahre
  • Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
  • Besuch der Berufsschule in Deutschland (Nähe Stuttgart) (9 Wochen pro Jahr), da es in Südtirol keine entsprechende Fachklasse gibt
  • Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Privatwirtschaft

Handwerkliche Reparaturwerkstätten, Musikgeschäfte mit Reparaturabteilung

Selbstständige Tätigkeit

Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung in das entsprechende Register bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Für Auskünfte zur Lehre
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland