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Journalistin und Journalist

Letzte Aktualisierung: 20.06.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Die Tätigkeit der Journalistinnen und Journalisten kann je nach Medium, Betriebsgröße, Position und Funktion unterschiedliche Schwerpunkte aufweisen. Die Grundelemente ihrer Arbeit - das Recherchieren und Wiedergeben von Informationen an ein bestimmtes Publikum - bleiben jedoch dieselben.

Journalistinnen und Journalisten beschaffen Informationen, werten sie aus und erstellen daraus schriftliche, mündliche oder gefilmte Beiträge für Radio, Fernsehen, Print- und Onlinemedien. Zudem führen sie Interviews, bearbeiten Meldungen und Nachrichten, moderieren Sendungen, verfassen Pressemeldungen und Werbetexte oder berichten live in Radio und Fernsehen. Sie stehen oft unter starkem Zeitdruck, da die Beiträge aktuell sein müssen und zeitliche Vorgaben (Redaktionsschluss) zu beachten sind. Informationen, die über Agenturmeldungen oder über andere Quellen in der Redaktion eintreffen, werden je nach Bedarf bearbeitet oder zusammengefasst. Im Zusammenhang mit aktuellen Ereignissen greifen Journalistinnen und Journalisten interessante Themen auf und holen Informationen über Entstehungsgeschichte und Hintergründe ein. Bei der Berichterstattung müssen sie darauf achten, dass die Informationen in einer dem Publikum angemessenen Weise wiedergegeben werden, sei es in Form von Berichten, Reportagen, Leitartikeln oder Kommentaren. Dabei sind sie oftmals auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert (Innen- und Außenpolitik, Wirtschaft, Lokales, Sport, Kultur und Wissenschaft). Aufgrund der zunehmenden Verbreitung des multimedialen Arbeitens und der Neuen Medien übernehmen sie verstärkt Aufgaben in Onlineredaktionen.
Die Journalistinnen und Journalisten nutzen bei Bedarf die Unterstützung der künstlichen Intelligenz, weisen aber ausdrücklich auf deren Verwendung hin und prüfen die Quellen bzw. die Richtigkeit der verwendeten Daten und Informationen.

Journalistinnen und Journalisten informieren die Öffentlichkeit über Sachverhalte oder Vorgänge, die von allgemeiner, politischer, wirtschaftlicher oder kultureller Bedeutung sind. Damit tragen sie zum Prozess der öffentlichen Meinungsbildung bei und erfüllen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe.

Weitere Tätigkeitsbereiche für Journalistinnen und Journalisten können die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen und Organisationen, Aufträge von Werbeagenturen oder Fachjournalismus für Verlags- und Zeitschriftenredaktionen sein.

Grundsätzlich wird im journalistischen Bereich in Italien zwischen 2 Tätigkeitsprofilen unterschieden: Als Publizistin oder Publizist (giornalista pubblicista) arbeitet jemand zwar immer wieder, aber nicht ausschließlich im journalistischen Bereich, und kann somit auch weiteren beruflichen Tätigkeiten nachgehen. Eine Journalistin oder ein Journalist (giornalista professionale) ist hingegen hauptberuflich in diesem Feld tätig und darf keine andere Arbeit ergreifen. Ansonsten besteht das Risiko, aus dem Berufsalbum ausgeschlossen zu werden. 

Tätigkeitsbereich und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Gute Allgemeinbildung und gute kommunikative Fähigkeiten, Fremdsprachenkenntnisse, Fähigkeit, sich rasch auf neue Situationen einzustellen, Belastbarkeit, Durchhaltevermögen, Teamfähigkeit

Ausbildung

Hochschule/Universität

Obwohl kein spezifischer Studientitel vorgeschrieben ist, empfiehlt sich ein Universitätsstudium, z.B. in den Studienrichtungen Scienze della comunicazione/Kommunikationswissenschaften, Scienze politiche/Politikwissenschaften oder Scienze economiche/Wirtschaftswissenschaften.

  • In Südtirol:
    Bachelor (3 Jahre) in Kommunikations- und Kulturwissenschaften an der Freien Universität Bozen (Campus Brixen);
  • Informationen zu den Studiengängen in Italien;
  • Informationen zu den Studiengängen in Österreich.

    Anerkennung
    :
    Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol.

Sonstiges

Von der Berufskammer anerkannte, postuniversitäre "scuole di giornalismo" (2 Jahre; ersetzen das Praktikum)

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Für die Berufsausübung der Journalistinnen und Journalisten ist eine Eintragung in die Berufskammer erforderlich.
Voraussetzungen dafür sind:

  • 18 Monate Berufspraktikum bei einer Redaktion (Tageszeitung, journalistischer Dienst beim Rundfunk, Fernsehen, u.a.) oder Besuch einer anerkannten "Scuola di giornalismo" nach dem Abschluss eines mind. 3-jährigen Universitätsstudiums,
  • anschließende Befähigungsprüfung.

Im Berufsalbum der Journalistinnen und Journalisten besteht auch ein Verzeichnis für Publizistinnen und Publizisten. Voraussetzungen für die Eintragung in dieses Verzeichnis

  • Nachweis von mindestens 2 Jahren kontinuierlicher und bezahlter journalistischer Berufstätigkeit.

Öffentliche Verwaltung

Rundfunk und Fernsehen öffentlichen Rechts, amtliche Pressestellen (z.B. Presseamt der Landesverwaltung);
Voraussetzungen:

Privatwirtschaft

Presseagenturen, private Rundfunk- und Fernsehanstalten, Online-Redaktionen, Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, große Betriebe und Verbände, Werbeagenturen

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Journalistenkammer Trentino-Alto Adige/Südtirol

Ordine dei Giornalisti - Consiglio Nazionale

Medienverzeichnis (Zeitungen, Zeitschriften, öffentliche und private Rundfunkanstalten)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland