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Kunsthistorikerin und Kunsthistoriker

Letzte Aktualisierung: 16.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Die Kunstgeschichte beschäftigt sich mit der Geschichte der bildenden Kunst: Architektur, Malerei, Bildhauerei, Kunsthandwerk, aber auch Fotografie, Grafik und Design.

Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker sichten Kunstwerke aller Gattungen aus Vergangenheit und Gegenwart und setzen sich mit Kunsttheorien, Stilrichtungen, Techniken und Materialien auseinander. Sie untersuchen Kunstobjekte (z. B. Gemälde, Skulpturen, Bauwerke, Filmaufnahmen) auf ihren Erhaltungszustand, erforschen ihre Entstehungsgeschichte und beschreiben und vermitteln die wissenschaftlichen Analysen.

In der Denkmalpflege stellen sie den Zustand und die Schutzwürdigkeit von Kunstwerken und Baudenkmälern fest und verfassen Dokumentationen darüber. Zusammen mit anderen Fachleuten (Historikerinnen und Historikern, Restauratorinnen und Restauratoren, Architektinnen und Architekten) planen und verwirklichen sie Schutz-, Erhaltungs- bzw. Restaurierungsmaßnahmen und besprechen diese mit den Eigentümerinnen und Eigentümern. Fallweise rekonstruieren sie Objekte und führen sie in ihren ursprünglichen Zustand zurück.

Kunsthistorikerinnen und Kunsthistoriker betreuen öffentliche und private Kunstsammlungen und Museen, organisieren Ausstellungen, verfassen Kataloge (z.B. für Galerien, Pinakotheken und Museen), erarbeiten museumspädagogische Konzepte und übernehmen oft auch die Führung von Schulklassen bzw. Besuchergruppen.

Sie stellen Kunstwerke und Kunstschaffende vor und verfassen kunstkritische Beiträge, etwa in den Kulturseiten der Presse, im Radio, Fernsehen, Internet oder im Rahmen der Erwachsenenbildung.

Als Fachleute für Kunst können sie auch im Bereich des Kunstmarktes tätig sein: als Beraterinnen und Berater für den Ankauf von Kunstgegenständen für eine Sammlung, als Sachverständige für die Echtheit von Kunstobjekten und zur Schätzung des Verkaufswertes (z.B. für Auktionshäuser).

Berufsanforderungen

Interesse für Kunst und Kultur, Sinn für Ästhetik, visuelles Gedächtnis, schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, Fähigkeiten im Planen und Organisieren, Kontakt- und Teamfähigkeiten

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea (Bachelor - 3 Jahre) der Studienrichtung "Beni culturali";
    aufbauend darauf:
  • Laurea magistrale (Master - 2 Jahre) im entsprechenden Bereich;
    Informationen zu den Studiengängen

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) und Master (2 Jahre) in Kunstgeschichte;
    Informationen zu den Studiengängen

Anerkennung:
Für einen im Ausland erworbenen Studientitel muss in Italien um die Anerkennung angesucht werden, um z.B. eine Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst oder eine Eintragung ins Berufsalbum zu ermöglichen. Infos dazu bei der Studieninformation Südtirol.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung, Gemeinden (z.B. Verwaltung im Bereich Kultur), Unterricht.
Für eine Anstellung in der öffentlichen Verwaltung (ausgenommen Unterricht) braucht es den Zwei- oder Dreisprachigkeitsnachweis C1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate. Die Voraussetzung für eine unbefristete Aufnahme ist das Bestehen eines öffentlichen Wettbewerbes.

Privatwirtschaft

Im Ausstellungswesen, in Museen, vereinzelt im Kulturtourismus, im Medienbereich (Gestaltung von kulturellen Beiträgen) oder im Verlagswesen

Selbstständige Tätigkeit

Als Kunstexpertin oder Kunstexperte und Sachverständige oder Sachverständiger

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Landesdenkmalamt

Amt für Museen und museale Forschung

Betrieb Landesmuseen

Consulta Universitaria Nazionale per la Storia dell'Arte

Associazione Nazionale Storici dell'Arte

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland