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Maklerin und Makler - Kondominiumsverwalterin und Kondominiumsverwalter

Letzte Aktualisierung: 10.04.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Maklerinnen und Makler sind freiberuflich tätig und vermitteln zwischen Verkäuferin bzw. Verkäufer und Käuferin bzw. Käufer einen Vertragsabschluss dafür werden prozentuell Vermittlungsgebühren verrechnet.
Gegenstand der Vermittlungstätigkeit können Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Kunstsammlungen oder auch andere Waren wie etwa Obst für den Großhandel sein. Das berufliche Handeln reicht dabei von der fachkundigen Beschreibung der angebotenen Objekte und der Werbung in den Medien bis zur Besichtigung mit der Kundschaft (z.B. eines Wohnhauses) bis zur Vertragsvorbereitung und dem Vertragsabschluss.

Maklerinnen sowie Makler dürfen keine weiteren freiberuflichen Tätigkeiten ausüben und auch in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen.

Die Aufgabe von Kondominiumsverwalterinnen und Kondominiumsverwalter ist die Hausverwaltung von Kondominien oder Mehrparteienhäuser. Sie haben Verwaltungsaufgaben zu lösen (z.B. Spesenaufteilung der Betriebskosten wie Heizung, Strom) und sind zuständig für rechtliche Themen (rechtliche Absicherung der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes, z.B. bei Schäden am Gebäude, Lärmbelästigung). Zu den Aufgaben der Verwalterin oder des Verwalters gehören außerdem die Durchführung von Instandhaltungsarbeiten sowie die Verantwortung für die Funktion der gemeinschaftlichen Dienste (z.B. Stromversorgung, Heizung, Aufzug).

Berufsanforderungen

Kontaktfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Entscheidungsfähigkeit, Interesse an rechtlichen Fragen und Verwaltungsaufgaben

Ausbildung

Schule

Maklerin und Makler: Oberschulabschluss (mind. Diplom einer drei-jährigen Oberschule) und Besuch eines Vorbereitungskurses

Sonstiges

Lehrgänge für Kondominiumsverwalterinnen und Kondominiumsverwalter bietet jährlich die Landesberufsschule für Handwerk und Industrie Bozen an, welche mit einer Prüfung abschließen.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Freiberufliche Tätigkeit

Um die Tätigkeit als Maklerin und Makler auszuüben, braucht es folgende Voraussetzungen:

  • Wohnsitz in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol
  • Volljährigkeit
  • Diplom einer 5-jährigen Oberschule oder
  • 5-jährige Abschlüsse der alten Ordnung der Berufsschulen oder
  • Berufsbildungsdiplom, das dem 4. EQR-Niveau entspricht
  • Besuch eines Vorbereitungskurses und
  • Bestehen der Eignungsprüfung

Die Ausübung des Maklerberufes ist unvereinbar mit anderen unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeiten.
Detaillierte Angaben über die beruflichen Voraussetzungen erteilt das zuständige Amt für Berufsbefähigungen der Handelskammer.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Südtiroler Vereinigung der Makler im:
Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (HDS)

NVK Nationaler Verband der Kondominiumverwalter

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland