Malerin und Lackiererin - Maler und Lackierer
Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Beim Malen geht es vor allem darum, Bauwerke (z.B. Fassaden, Innenräume) durch Anstriche zu schützen und zu verschönern. Weiters sollen Bauteile aus Holz (Dächer, Verkleidungen, Fenster, Türen, Balkone usw.) durch Beschichtungen und Anstriche konserviert und geschmückt werden. Malerinnen und Maler tragen damit zur angenehmen Atmosphäre der Innenräume und zur Verschönerung eines Dorf- und Stadtbildes bei. Dies geschieht besonders dann, wenn Fassadenflächen mit entsprechender Farbgebung gestaltet oder mit Schriften, Ornamenten und Malereien dekoriert werden, wenn sie Innenräume mit Tapeten verkleiden oder mit einer harmonischen Farbgebung gestalten. Sie führen aber auch Lackierungen, d.h. Schutzanstriche an Metallerzeugnissen aus, z.B. an Eisentoren, Gittern und gestalten Hinweis- oder Werbeschilder.
Zu ihren Arbeiten gehört es, den Anstrichgrund zu prüfen (Feuchtigkeit und Festigkeit) und diesen für die verschiedenen Anstriche und Beschichtungen vorzubereiten. Sie mischen Farben teilweise selbst und stimmen die Tönungen auf die umgebenden Fassadenflächen ab. Die Arbeit erfolgt in Räumen aber auch im Freien.
Berufsanforderungen
Gestalterische Begabung, Handgeschick, körperliche Gewandtheit und Ausdauer, Sinn für Sauberkeit
Ausbildung
Lehre
Lehrberuf Malerin und Maler
- Zugangsvoraussetzungen:
Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
Abschlussdiplom der Mittelschule - Dauer: 4 Jahre
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Betrieb und
- Besuch der Berufsschule in Schlanders (Blockunterricht)
- Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Malerbetriebe, Industrie
Selbstständige Tätigkeit
Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
- Meisterausbildung
- Wer nach einer 4-jährigen Lehre die Matura über die Berufsbildung erreichen möchte, muss nach der Berufsausbildung einen maturaführenden Lehrgang an einer berufsbildenden Schule besuchen.
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Berufsgemeinschaft der Maler und Lackierer im:
Landesverband der Handwerker
Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Interessensvertretung der Bauindustrie
Baukollegium
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland