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Medizinische Radiologietechnologin und Medizinischer Radiologietechnologe

Letzte Aktualisierung: 30.04.2026

Tätigkeit / Aufgaben

Das Arbeitsgebiet der Medizinischen Radiologietechnologin und des Medizinischen Radiologietechnologen umfasst die medizinische Bildgebung und die Strahlentherapie. Sie sind Fachleute der radiologischen Diagnostik, der interventionellen Radiologie, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin.
Sie arbeiten eigenverantwortlich und auf ärztliche Verordnung mit Technologien rund um ionisierende Strahlung, Magnetfeld und Ultraschall. Sie verwenden diese bildgebenden Verfahren zur Untersuchung und Behandlung von Menschen, von Tieren (in der Veterinärmedizin) sowie in der Forschung und Industrie. 

In der Röntgendiagnostik erfassen sie mit hochspezialisierten Geräten wie Computer- und Magnetresonanztomographen sowie Ultraschallgeräten Bilder von Knochen, Organen oder Gefäßen, die der Erkennung von Verletzungen, Anomalien oder Krankheiten dienen.
Im Bereich der Strahlentherapie werden nach ärztlichen Anordnungen vor allem Tumorpatientinnen und -patienten behandelt.
In der Nuklearmedizin verabreichen diese Fachkräfte den Patientinnen oder Patienten radioaktive Substanzen in genau festgelegten Mengen, sodass ein präzises Bild über Größe, Lage und Funktion eines erkrankten Organs entsteht. Die so erzielten Ergebnisse werden für die Diagnose zur Verfügung gestellt. 

Medizinische Radiologietechnologinnen und Medizinische Radiologietechnologen sind in allen Spezialgebieten ein wichtiges Bindeglied zwischen Ärztinnen bzw. Ärzten und Hightech-Geräten, stehen aber auch immer im direkten Kontakt mit den Patientinnen und Patienten. Sie bereiten die Personen auf die Untersuchung vor, lagern sie richtig und beobachten sie, bedienen die Geräte und registrieren, bearbeiten und archivieren die Aufnahmen. Die Bedienung der hochkomplexen Geräte erfordert ständige Weiterbildung und eine sehr exakte Arbeitsweise.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Medizinisches Interesse, logisches Denkvermögen, räumliches Vorstellungsvermögen, physikalisch-technisches Verständnis, Einfühlungsvermögen, verlässliche und exakte Arbeitsweise, Verantwortungsbewusstsein

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) an Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Radiologietechnologie;
    Informationen zu den Studiengängen 

Anerkennung:
An Fachhochschulen/Hochschulen für angewandte Wissenschaften erworbene Studientitel im Gesundheitsbereich werden derzeit nicht anerkannt. Für die Ausübung des Berufes kann aber um die Anerkennung des Berufstitels angesucht werden. Informationen dazu erteilt das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Eintragung in Berufskammer, -verband oder -kollegium

Zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufsalbum notwendig. 

Öffentliche Verwaltung

Sanitätsbetrieb (Krankenhäuser, Gesundheitssprengel);
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:

Privatwirtschaft

Privatkliniken, Facharztpraxen für Radiologie, große Tierkliniken; Voraussetzung ist die Eintragung in das entsprechende Berufsalbum.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Kammer der medizinischen Radiologietechnologen und der Gesundheitsberufe der Bereiche Sanitätstechnik, Rehabilitation und Prävention der Autonomen Provinz Bozen(TSRM)

Federazione nazionale degli Ordini dei tecnici sanitari di radiologia medica e delle professioni sanitarie tecniche, della riabilitazione e della prevenzione

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland