Orthoptistin und Orthoptist
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Die Orthoptik ist ein Teilgebiet der Augenheilkunde und befasst sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Sehschwächen, von Strabismus (Schielen), von Problemen des Binokularsehens (Zusammenarbeit beider Augen) sowie von Funktionsstörungen der Augenmuskeln.
In den augenärztlichen Ambulatorien führen Orthoptistinnen und Orthoptisten mit Hilfe von speziellen Instrumenten Untersuchungen durch, wie z.B. die Bestimmung des Gesichtsfeldes und die Messung des Augeninnendruckes. Sie beraten Patientinnen und Patienten über Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten und führen diese selbstständig durch. Außerdem können sie auch bei chirurgischen Eingriffen assistieren.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Vorbeugung von Sehstörungen im Vorschul- und Schulalter und die Schulung von sehschwachen Kindern und Erwachsenen. Orthoptistinnen und Orthoptisten beraten aber auch Menschen, die viel am Computer arbeiten oder unter Sehproblemen leiden, die durch Ermüdung bedingt sind. Orthoptistinnen und Orthoptisten sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches eigenverantwortlich für die Organisation, Planung und Durchführung ihrer Arbeit.
Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.
Berufsanforderungen
Interesse für medizinische Fragen, Einfühlungsvermögen, Geduld, geschickter Umgang mit Kindern und Erwachsenen, technisches Verständnis
Ausbildung
Hochschule/Universität
Italien:
- Laurea (3 Jahre) in Ortottica ed assistenza oftalmologica (Professioni sanitarie della riabilitazione - L/SNT2);
Informationen zu den Studiengängen
Österreich:
- Bachelor (3 Jahre) an Fachhochschulen in Orthoptik;
Informationen zu den Studiengängen
Anerkennung:
An Fachhochschulen erworbene Studientitel im Gesundheitsbereich werden derzeit nicht anerkannt. Für die Ausübung des Berufes kann aber um die Anerkennung des Berufstitels angesucht werden. Informationen dazu erteilt das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Sanitätsbetrieb: beispielsweise in Abteilungen für Augenheilkunde, physische Medizin und Rehabilitationsmedizin, für Neuropsychiatrie im Kindesalter und in den Zentren für die Rehabilitation der Sehfähigkeit; Gesundheitssprengel, Arbeitsmedizin.
Voraussetzungen für eine feste Anstellung:
- Eintragung in die Berufskammer,
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate,
- Bestehen einer öffentlichen Wettbewerbsprüfung.
Privatwirtschaft
Privatkliniken, Blindenzentren, seltener in Optikerbetrieben
Freiberufliche Tätigkeit
Voraussetzung für eine freiberuflichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Berufskammer.
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Kammer der Medizinischen Röntgentechniker und der sanitätstechnischen, rehabilitativen und präventiven Gesundheitsberufe der Autonomen Provinz Bozen
Federazione nazionale degli Ordini dei tecnici sanitari di radiologia medica e delle professioni sanitarie tecniche, della riabilitazione e della prevenzione
Associazione Italiana Ortottisti Assistenti in Oftalmologia (AIOrAO)
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland