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Orthoptistin und Orthoptist

Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Die Orthoptik ist ein Teilgebiet der Augenheilkunde und befasst sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Sehschwächen, von Strabismus (Schielen),  von Problemen des Binokularsehens (Zusammenarbeit beider Augen) sowie von Funktionsstörungen der Augenmuskeln.

In den augenärztlichen Ambulatorien führen Orthoptistinnen und Orthoptisten mit Hilfe von speziellen Instrumenten Untersuchungen durch, wie z.B. die Bestimmung des Gesichtsfeldes und die Messung des Augeninnendruckes. Sie beraten Patientinnen und Patienten über Therapie- und Behandlungsmöglichkeiten und führen diese selbstständig durch. Außerdem können sie auch bei chirurgischen Eingriffen assistieren.

Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Vorbeugung von Sehstörungen im Vorschul- und Schulalter und die Schulung von sehschwachen Kindern und Erwachsenen. Orthoptistinnen und Orthoptisten beraten aber auch Menschen, die viel am Computer arbeiten oder unter Sehproblemen leiden, die durch Ermüdung bedingt sind. Orthoptistinnen und Orthoptisten sind im Rahmen ihres Aufgabenbereiches eigenverantwortlich für die Organisation, Planung und Durchführung ihrer Arbeit.

Tätigkeitsfeld und Kompetenzen dieses Berufes sind nach gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Informationen dazu erteilt die Berufskammer.

Berufsanforderungen

Interesse für medizinische Fragen, Einfühlungsvermögen, Geduld, geschickter Umgang mit Kindern und Erwachsenen, technisches Verständnis

Ausbildung

Hochschule/Universität

Italien:

  • Laurea (3 Jahre) in Ortottica ed assistenza oftalmologica (Professioni sanitarie della riabilitazione - L/SNT2);
    Informationen zu den Studiengängen

Österreich:

  • Bachelor (3 Jahre) an Fachhochschulen in Orthoptik;
    Informationen zu den Studiengängen

Anerkennung:
An Fachhochschulen erworbene Studientitel im Gesundheitsbereich werden derzeit nicht anerkannt. Für die Ausübung des Berufes kann aber um die Anerkennung des Berufstitels angesucht werden. Informationen dazu erteilt das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Sanitätsbetrieb: beispielsweise in Abteilungen für Augenheilkunde, physische Medizin und Rehabilitationsmedizin, für Neuropsychiatrie im Kindesalter und in den Zentren für die Rehabilitation der Sehfähigkeit; Gesundheitssprengel, Arbeitsmedizin.

Voraussetzungen für eine feste Anstellung:

Privatwirtschaft

Privatkliniken, Blindenzentren, seltener in Optikerbetrieben

Freiberufliche Tätigkeit

Voraussetzung für eine freiberuflichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Berufskammer.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Kammer der Medizinischen Röntgentechniker und der sanitätstechnischen, rehabilitativen und präventiven Gesundheitsberufe der Autonomen Provinz Bozen

Federazione nazionale degli Ordini dei tecnici sanitari di radiologia medica e delle professioni sanitarie tecniche, della riabilitazione e della prevenzione

Associazione Italiana Ortottisti Assistenti in Oftalmologia (AIOrAO)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland