Polizistin und Polizist (Finanzpolizei, Gemeindepolizei, Staatspolizei)
Letzte Aktualisierung: 10.04.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Die Finanzpolizei überwacht die Einhaltung der Vorschriften im Steuer- und Zollwesen, im Warenverkehr und in den Geschäftshandlungen von Betrieben (Überprüfung der Rechnungen, Belege usw.). Weitere Aufgabenfelder sind der Einsatz für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die politisch-militärische Verteidigung der Staatsgrenzen und die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten, die im Bereich der Wirtschaft und des Geldwesens begangen werden.
Die Gemeinde- und Lebensmittelpolizei wacht darüber, dass im Gemeindegebiet die gesetzlichen Vorschriften der Gemeinde, des Landes und des Staates eingehalten werden.
Sie kümmern sich um die Verkehrsregelung und Überwachung der Verkehrsvorschriften, Schulwegüberwachung, Zustelldienst, Kontrolle von Lizenzen, Kontrolle der sanitären Vorschriften in Betrieben, Kontrolle der Vorschriften des Umweltschutzes, der Müllbeseitigung usw. Neben der Arbeit im Freien ist auch Verwaltungsarbeit im Büro zu leisten, wie Anzeigen und Beschwerden entgegenzunehmen, Meldungen und Protokolle abzufassen.
Die Staatspolizei besteht aus verschiedenen Spezialtruppen, welche in unterschiedlichen Bereichen tätig sind. Dazu gehört unter anderem die Verkehrspolizei, die Fahndungspolizei, die Einwanderungspolizei, die Bahnpolizei und die Post- und Kommunikationspolizei.
Berufsanforderungen
Physische und psychische Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Bereitschaft zur Einordnung in einer Hierarchie, Kommunikationsfähigkeit, Unbescholtenheit
Ausbildung
Sonstiges
Ausbildungen zur Finanzpolizistin und zum Finanzpolizist oder zur Staatspolizistin und zum Staatspolizist erfolgen nach bestandenem Wettbewerb an einer Polizeischule oder an einer Schule der Finanzwache.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Zugang zu den Berufsbildern der Finanz- und Staatspolizei erfolgt durch Wettbewerbe. Voraussetzung für die Teilnahme an den Wettbewerben:
italienische Staatsbürgerschaft, Straffreiheit, psychophysische Eignung
Bei der Finanzpolizei gibt es folgende Ränge: Finanzieri ed Appuntati, Sovrintendenti, Ispettori, Ufficiali und dementsprechend unterschiedliche Zugänge.
Die Aufnahme in die verschiedenen Ränge der Finanzpolizei ist durch Wettbewerbe geregelt. Darauf folgt die spezifische Ausbildung für den jeweiligen Rang.
Finanzieri ed Appuntati
70% der Plätze sind für Interessierte reserviert, die einen freiwilligen Militärdienst (Volontari di ferma prefissata 1- bzw. 4jährig) ableisten bzw. abgeleistet haben, in der Altersspanne von 18- 26 Jahren. 30% der Plätze gehen an italienische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Oberschulabschluss zwischen 18- 24 Jahren.
Es folgt eine mindestens 6monatige Ausbildung an der Scuola Allievi Finanzieri di Bari und Scuola Alpina di Pedrazzo, bzw. Scuola Nautica di Gaeta.
Sovrintendenti
Zugang durch einen internen Aufstiegswettbewerb.
Ispettori
70% reserviert für Teilnehmerinnen und Teilnehmer am öffentlichen Wettbewerb mit Oberschulabschluss im Alter von 17- 26 Jahre. 30% werden mit internen Bewerberinnen und Bewerber belegt.
Ufficiali
Öffentlicher Wettbewerb zum Zugang in die Accademia, mit Sitz in Bergamo zwischen 17-22 Jahren( erhöht auf 28 Jahre, falls dem Corpo angehörig), Voraussetzung Oberschulabschluss.
Interner Zugang für bereits im Dienst stehende, Alter zwischen 30- 45 Jahre sowie Universitätsabschluss.
Bei der Staatspolizei gibt es folgende Ränge: Funzioniario, Ispettore, Agente, Atleta Gruppi sportivi Fiamme Oro, Orchestrale.
Die Aufnahme in die verschiedenen Ränge der Staatspolizei ist durch Wettbewerbe geregelt.
Funzionario
Alter 18-30 Jahre, Universitätsabschluss (Masterabschluss), darauf folgt internen Ausbildung
Ispettore
Alter 18- 28 Jahre, Oberschulabschluss und interne universitäre Ausbildung
Agente
Alter 18- 26 Jahre, Oberschulabschluss und interne universitäre Ausbildung
Atleta Gruppi Sportivi
Alter 17- 34 Jahre, Mittelschuldiplom
Orchestrale
Alter 18- 40 Jahre, Diplom eines Konservatoriums bzw. Oberschulabschluss und interne universitäre Ausbildung
Gemeinde- und Lebensmittelpolizei
Die Voraussetzungen für die Eintragung in die Ranglisten sind:
- Abschluss der Mittelschule oder der Grundschule sowie zusätzlich:
- 3-jährige Schulausbildung oder 3-jährige spezifische berufliche Fachausbildung oder
- 6 Jahre Dienst mit gleichartigem Aufgabengebiet bei den Carabinieri und- oder den Polizeikräften des Staates
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
- Führerschein B
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Für Gemeinde- und Lebensmittelpolizei:
Stadtpolizei und Personalbüros der verschiedenen Gemeinden
Für die Finanzpolizei:
Guardia di Finanza
Für die Staatspolizei:
Staatspolizei - Quästur Bozen
Staatspolizei - Wettbewerbe
poliziadistato.it/articolo/1129-Concorsi
Für das freiwillige Jahr beim Heer:
Comando Militare Esercito "Trentino Alto Adige"
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland