Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann
Letzte Aktualisierung: 08.04.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Die Restaurantfachfrau und der Restaurantfachmann vermittelt zwischen Gast und Küche. Die Grundtätigkeiten beginnen bei den Vorbereitungen des Speisesaales, dem Decken von Tischen und Banketttafeln. Die Servierfachkräfte begrüßen die Gäste, weisen Tische zu, verteilen die Speisekarte und sind dem Gast bei der Wahl der Speisen und Getränke behilflich.
Sie nehmen die Bestellungen auf, leiten sie an die Küche weiter und servieren die Speisen und Getränke. Das Ausstellen der Rechnung und Kassieren, das Verabschieden der Gäste und das Abräumen der Tische gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben. Auch die Arbeit hinter der Bartheke, das Bereiten und Servieren von Getränken und das Mixen von Cocktails fällt in ihren Aufgabenbereich.
Berufsanforderungen
Kontaktfähigkeit, freundliches und gepflegtes Auftreten, flottes Arbeiten, gute körperliche Konstitution, Fremdsprachkenntnisse
Ausbildung
Lehre
Lehrberuf Restaurantfachfrau und Restaurantfachmann:
- Zugangsvoraussetzungen:
Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
Abschlussdiplom der Mittelschule - Dauer: 3 Jahre
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung in einem Betrieb des Gastgewerbes und
- Besuch der Berufsschule (Blockunterricht)
- Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung
Schule
- Besuch der Berufsgrundstufe für das Gast- und Nahrungsmittelgewerbe (1. Klasse) und
- Besuch der "Berufsfachschule Service "(2. und 3. Klasse mit Abschluss)
- anschließend hat man die Möglichkeit einen Spezialisierungslehrgang Service und Front Office (4. Klasse) und
- ein 5. Jahr zur Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung (Matura) zu besuchen.
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Restaurants, Hotel- und Gastbetriebe, Pensionen, Hotelgarnis, Cafe- und Barbetriebe, Speiseabteilungen der Eisenbahnen und Schiffe
Selbstständige Tätigkeit
Eröffnung eines gastgewerblichen Betriebes
Dafür ist eine entsprechende Befähigung notwendig, im Einzelnen informiert dazu die Handelskammer.
Wer die Kriterien erfüllt, kann bei der zuständigen Gemeinde um die Ermächtigung zur Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit ansuchen.
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Weiterbildung, Aufstieg
Weiterbildung
Weiterbildung z.B. zum Barkeeper (an den Landesberufsschulen für das Gastgewerbe)
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Hotelier- und Gastwirteverband
Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland