[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Sozialbetreuerin und Sozialbetreuer - Mitarbeiterin und Mitarbeiter für die Integration

Letzte Aktualisierung: 18.06.2024

Tätigkeit / Aufgaben

Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer sind hauptsächlich in 3 Bereichen tätig: in der Betreuung von alten Menschen, von Menschen mit Beeinträchtigung und von psychisch kranken Menschen.
In der Altenpflege umfasst das Tätigkeitsfeld Alten- und Pflegeheime, Tagespflegestätten und Hauspflegedienste. Die pflegenden und begleitenden Tätigkeiten werden oft gemeinsam mit Pflegehelferinnen und Pflegehelfer und in Absprache mit den Betreuten selbst, beziehungsweise mit den Fachkräften wie z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger vereinbart und selbstständig organisiert.
In der Familienhilfe sind sie in vielfältigen Notsituationen von Familien, die eine ganzheitliche Betreuung erfordern, tätig. Sie übernehmen z. B. die Versorgung der Kinder oder pflegebedürftiger Familienmitglieder, bis die Familie wieder in der Lage ist, mit eigener Kraft die Aufgaben zu bewältigen.

Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter für die Integration (mit Zusatzausbildung) von Kindern und Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigung helfen sie bei der Betreuung oder Ausbildung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung. Zu den Tätigkeiten gehört die allgemeine Betreuung während des Unterrichts (unter Aufsicht der Lehrpersonen), Begleitung beim Transport, die Unterstützung im Alltag, z.B. bei der Körperpflege, beim Essen, bei Einkaufs- und Behördengängen.

Berufsanforderungen

Einfühlungsvermögen und Abgrenzungsfähigkeit, Geduld und Ausdauer, Offenheit und Bereitschaft zur Teamarbeit, Organisationsfähigkeiten, psychische und physische Belastbarkeit

Ausbildung

Schule

  • Vollzeitausbildung zur Sozialbetreuerin und zum Sozialbetreuer an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt (Dauer: 3 Jahre).
    Die Zulassungsvoraussetzungen sind:
    • 4 Wochen Vorpraktikum in Sozialdiensten und
    • Mittelschulabschluss und Mindestalter von 18 Jahren
      oder
    • 2 Jahre Oberschule bzw. 2 Jahre Vollzeitberufsbildung oder abgeschlossene Lehre.
  • Spezialprojekt für Absolventinnen und Absolventen einer 5-jährigen Oberschule (Matura): Voraussetzung dafür ist ein Vorpraktikum von 4 Wochen in Einrichtungen der Sozialdienste. Die Ausbildung dauert 2 Jahre.

Sonstiges

  • Berufsbegleitende Ausbildung zur Sozialbetreuerin und zum Sozialbetreuer ab 25 Jahren an der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt: Voraussetzung dafür ist ein Vorpraktikum von 4 Wochen in Einrichtungen der Sozialdienste. Die Ausbildung dauert 4 Jahre und wird in Form von Blockveranstaltungen angeboten.

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Bezirksgemeinschaften (Sozialdienste, Tagesstätten für Senioren), Gemeinden, öffentliche Alten- und Pflegeheime, Landesverwaltung (Kindergärten, Schulen)

Privatwirtschaft

Private Alten- und Pflegeheime, private ambulante Hilfsdienste, Betreuungseinrichtungen wie z.B. der Landesverband für Lebenshilfe, Sozialgenossenschaften

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung


Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Für die Ausbildungen:
Landesfachschule für Sozialberufe

Für die Eintragung in die Ranglisten:
Personalämter der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
Amt für Personalaufnahme (Landesverwaltung)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland