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Steinmetzin und Steinmetz - Steinbildhauerin und Steinbildhauer

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Die Berufsausübung der Steinmetzinnen und Steinmetze besteht in der Bearbeitung von Natur- oder Kunststein. Sie restaurieren Werke aus vergangenen Epochen, stellen aber auch Neues her. Sie fertigen Fassaden, Bögen und Pfeiler, Fensterbänke, Wasser- und Pflanzentröge und auch Grabsteine an. Sie arbeiten vorwiegend nach Vorlagen und Skizzen. Es folgt die Übertragung auf den Stein und die Bearbeitung desselben. Das ist oftmals eine körperlich recht anstrengende Tätigkeit geblieben, wenngleich zahlreiche technische Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Hammer (Schlegel) und Meißel sind die Hauptwerkzeuge, dazu kommen noch Maschinen zum Fräsen, Schleifen, Polieren und Gravieren.

Sie arbeiten vor allem in Steinmetzbetrieben, in Werkstätten oder im Freien und auch im Verkauf.

Berufsanforderungen

Handwerkliches Geschick, künstlerische Begabung, räumliches Vorstellungsvermögen, Beobachtungsgabe und Formensinn

Ausbildung

Lehre

Lehrberuf Steinmetzin und Steinmetz:

  • Zugangsvoraussetzungen:
    Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
    Abschlussdiplom der Mittelschule
  • Dauer: Steinmetzin und Steinmetz 3 Jahre - Steinbildhauerin und Steinbildhauer 4 Jahre
  • Lehrvertrag und praktische Ausbildung im Steinmetzbetrieb und
  • Besuch der Berufsschule (Blockunterricht) in Wals/Salzburg, da es in Südtirol keine Fachklasse gibt
  • Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung

Schule

  • Besuch der Berufsgrundstufe (1.Klasse) und
  • Besuch der Berufsfachschule für Steinbearbeitung in Laas im Vinschgau (2. und 3. Klasse mit Abschluss);
  • anschließend hat man die Möglichkeit ein Spezialisierungsjahr (4.Klasse) für Steinbildhauerin und Steinbildhauer zu machen
  • und ein 5. Jahr zur Vorbereitung auf die staatliche Abschlussprüfung (Matura) zu besuchen

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Privatwirtschaft

Steinmetzbetriebe, Arbeit in einem steinverarbeitenden Betrieb, Betätigung im Bereich Steinvermarktung und Beratung

Selbstständige Tätigkeit

Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.

Weiterbildung, Aufstieg

Weiterbildung

  • Meisterausbildung
  • Wer nach einer 4-jährigen Lehre die Matura über die Berufsbildung erreichen möchte, muss nach der Berufsausbildung einen maturaführenden Lehrgang an einer berufsbildenden Schule besuchen.

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Berufsgemeinschaft der Steinmetze und Steinbildhauer im:
Landesverband der Handwerker

Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon
Bundesagentur für Arbeit