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Straßenwärterin und Straßenwärter

Letzte Aktualisierung: 08.04.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Sie sind für die Pflege eines bestimmten Straßenabschnittes zuständig. Sie stellen Warnzeichen, Gebots- und Verbotsschilder auf, räumen Schnee, beseitigen die durch Lawinen, Unwetter, Erdrutsche und andere Ursachen entstandenen Hindernisse von der Fahrbahn, sorgen für die Instandhaltung des Straßenbelags, die Säuberung der Wassergräben und Böschungen sowie der Signalanlagen.

Sie arbeiten allein, bei größeren Instandhaltungsarbeiten in Trupps. Neben der Arbeit mit einfachen Werkzeugen (z.B. Schaufel) sind verschiedene Fahrzeuge und Straßenmaschinen zu bedienen, zu reparieren und instand zu halten.

Berufsanforderungen

Freude an körperlicher Arbeit im Freien

Ausbildung

Sonstiges

Einarbeitung am Arbeitsplatz

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Öffentliche Verwaltung

Landesverwaltung, Gemeinden
ab 2025 Landesstraßenwärterin und Landesstraßenwart:

  • Staatliches Abschlussdiplom der Unterstufe oder Abschluss der Grundschule (ehemals Volksschulabschluss) sowie
  • Lehrabschlussprüfung oder
  • Abschlusszeugnis einer Berufsschule oder Fachschule oder
  • Abschlusszeugnis eines mindestens zweijährigen Berufsausbildungskurses oder 
  • spezifische theoretisch-praktische Ausbildung von mindestens 300 Stunden oder
  • mindestens fünfjährige spezifische Berufserfahrung
  • Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis A2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
  • Führerschein C


Weiterbildung, Aufstieg

Aufstieg

Wie in den Berufsbildern des Landes vorgesehen

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Personalämter der Gemeinden

Amt für Personalaufnahme (Landesverwaltung)

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland