Straßenwärterin und Straßenwärter
Letzte Aktualisierung: 08.04.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Sie sind für die Pflege eines bestimmten Straßenabschnittes zuständig. Sie stellen Warnzeichen, Gebots- und Verbotsschilder auf, räumen Schnee, beseitigen die durch Lawinen, Unwetter, Erdrutsche und andere Ursachen entstandenen Hindernisse von der Fahrbahn, sorgen für die Instandhaltung des Straßenbelags, die Säuberung der Wassergräben und Böschungen sowie der Signalanlagen.
Sie arbeiten allein, bei größeren Instandhaltungsarbeiten in Trupps. Neben der Arbeit mit einfachen Werkzeugen (z.B. Schaufel) sind verschiedene Fahrzeuge und Straßenmaschinen zu bedienen, zu reparieren und instand zu halten.
Berufsanforderungen
Freude an körperlicher Arbeit im Freien
Ausbildung
Sonstiges
Einarbeitung am Arbeitsplatz
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
Landesverwaltung, Gemeinden
ab 2025 Landesstraßenwärterin und Landesstraßenwart:
- Staatliches Abschlussdiplom der Unterstufe oder Abschluss der Grundschule (ehemals Volksschulabschluss) sowie
- Lehrabschlussprüfung oder
- Abschlusszeugnis einer Berufsschule oder Fachschule oder
- Abschlusszeugnis eines mindestens zweijährigen Berufsausbildungskurses oder
- spezifische theoretisch-praktische Ausbildung von mindestens 300 Stunden oder
- mindestens fünfjährige spezifische Berufserfahrung
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis A2 oder entsprechende Diplome oder Zertifikate
- Führerschein C
eJobBörse »
Weiterbildung, Aufstieg
Aufstieg
Wie in den Berufsbildern des Landes vorgesehen
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Personalämter der Gemeinden
Amt für Personalaufnahme (Landesverwaltung)
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland