Stuckateurin und Stuckateur
Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Eine ihrer Haupttätigkeiten besteht darin, auf Decken und Wänden Gipsverputze anzubringen, Fertigteildecken einzubauen sowie leichte Trennwände zu montieren.
Anspruchsvoll ist die Ausführung von künstlerischen Stuckarbeiten: das Ziehen von Profilen, Gesimsen und Ausbesserungs- und Wiederherstellungsarbeiten beim Restaurieren von Ornamenten und Dekorationen in der Denkmalpflege. Viel Handarbeit ist im Stehen oder im Bücken zu leisten, aber es werden auch Maschinen eingesetzt wie z.B. Spritzgeräte. Da das Material rasch erhärtet, muss bei diesen Arbeiten genau gearbeitet werden.
Berufsanforderungen
Gutes Handgeschick, räumliches Vorstellungsvermögen, Genauigkeit und schnelles Arbeiten
Ausbildung
Lehre
Lehrberuf Stuckateurin und Stuckateur und Trockenbauerin und Trockenbauer:
- Zugangsvoraussetzungen:
Alter: 15 - 24 Jahre und 364 Tage
Abschlussdiplom der Mittelschule - Dauer: 3 Jahre
- Lehrvertrag und praktische Ausbildung am Arbeitsplatz und
- Besuch der Berufsschule (Blockunterricht) in Wals/Salzburg, da es in Südtirol keine Fachklasse gibt
- Abschluss der Ausbildung durch Lehrabschlussprüfung
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Privatwirtschaft
Stuckateur- und Verputzbetriebe
Selbstständige Tätigkeit
Eröffnung eines eigenen Betriebes
Voraussetzung dafür ist die Eintragung bei der Handelskammer, die über die beruflichen Voraussetzungen informiert.
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Landesverband der Handwerker
Für Auskünfte zur Lehre:
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon
Bundesagentur für Arbeit