Jagdaufseherin und Jagdaufseher - Fischereiaufseherin und Fischereiaufseher
Letzte Aktualisierung: 01.04.2025
Tätigkeit / Aufgaben
Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher übernehmen in den zugewiesenen Gebieten die Wildhege und den Wildschutz sowie die Aufsichts- und Kontrolldienste. Durch ständige Beobachtung des Wildbestandes und der Natur verschaffen sie sich genaue Kenntnis über das Jagdaufsichtsgebiet, über das Wild und seine Lebensgewohnheiten. Sie melden Beobachtungen über Wildkrankheiten den zuständigen Stellen, schießen kranke Tiere ab und bringen die Kadaver der Tiere zu den Laboruntersuchungen. Wenn notwendig sorgen sie im Winter für die Fütterung des Wildes.
Sie überwachen Jagdgrenzen, Abschusspläne und die Einhaltung der Schonzeitbestimmungen. Sie kontrollieren die erforderlichen Dokumente der Jägerinnen und Jäger, stellen Übertretungsprotokolle aus und beschlagnahmen bei widerrechtlichem Jagen Waffen, Fanggeräte und erlegtes Wild. Gerade diese Arbeit ist gelegentlich mit Gefahr für die eigene Sicherheit verbunden.
Bei der Fischereiaufsicht kontrollieren die Aufsichtsführenden den Fischfang im Aufsichtsgebiet, informieren über gesetzliche Bestimmungen, verfassen Übertretungsprotokolle und beraten hinsichtlich der Fischbewirtschaftung. Weiters beobachten sie den Fischbestand und überwachen das Einsetzen von Fischen.
Berufsanforderungen
Gute körperliche Gesundheit, Verantwortungsbewusstsein, gute Beobachtungsgabe (Seh- und Hörvermögen), Naturverbundenheit und Vorliebe für Arbeit im Freien und Alleinarbeit, Geschick im Umgang mit Menschen
Ausbildung
Sonstiges
Jagdaufseherin und Jagdaufseher:
Voraussetzungen sind:
- italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedsstaates der EU
- Abschluss der Pflichtschule
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Besitz eines gültigen Jagdgewehrscheins
- Befähigungsnachweis für die Ausübung des Jagdaufseherberufs. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung für hauptberufliche Jagdaufseher ist der erfolgreiche Besuch eines sechsmonatigen Schulungskurses; zugelassen sind weiters die Angehörigen des Landesforstkorps, welche den Jagdgewehrschein besitzen. Zur Prüfung für freiwillige Jagdaufseher können alle Jagdgewehrscheininhaber antreten.
Fischereiaufseherin und Fischereiaufseher:
- italienische Staatsbürgerschaft oder jene eines Mitgliedsstaates der EU
- Abschluss der Pflichtschule
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Besitz eines gültigen Fischerscheins
- Befähigungsnachweis zur Ausübung der freiwilligen Fischereiaufseherin und des freiwilligen Fischereiaufsehers
Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten
Öffentliche Verwaltung
In der Landesverwaltung wird der Aufgabenbereich vom Personal des Landesforstkorps (Forstwache und Försterin und Förster) betreut, die dazu entsprechende Weiterbildungen besuchen.
Privatwirtschaft
Beim Jagdverband als Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher oder als Angestellte bei Eigenjagdrevieren.
Beim Fischereiverband als Fischereiaufseherinnen und Fischereiaufseher - die meisten arbeiten ehrenamtlich gegen Spesenvergütung.
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Verwandte Berufe
Kontaktadressen / Weitere Informationen
Amt für Jagd und Fischerei
Südtiroler Jagdverband
Landesfischereiverband Südtirol
Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:
Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland