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Wellnesstrainerin und Wellnesstrainer - Fitnesstrainerin und Fitnesstrainer

Letzte Aktualisierung: 19.05.2025

Tätigkeit / Aufgaben

Wellness bedeutet Wohlbefinden, Wohlsein. Durch Wellness-Anwendungen soll die ganze Person in ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Verfassung gestärkt werden. In Hotels, Thermen, Kureinrichtungen kann das Wellnessangebot breit gefächert sein: Entspannungsangebote wie Massagen, Sauna, Bäder, Yoga, aber auch Bewegungsangebote wie Gymnastik, Aqua Gym und viele andere Disziplinen. Wellnesstrainerinnen und Wellnesstrainer sind je nach Größe des Wellnessressorts oft nur auf einzelne Bereiche spezialisiert.

Im Bereich Fitness werden Beweglichkeit, Kraft, Ausdauer und Koordination trainiert um damit auch geistige Fitness zu erreichen. Fitnesstrainerinnen bzw. Fitnesstrainer erheben die körperliche Leistungsfähigkeit der Kunden und stecken mit diesen die Trainingsziele ab. Sie stehen beim Training an den verschiedenen Geräten zur Seite und korrigieren bei Fehlbelastungen. In mittleren und größeren Fitness,- Wellness,- und Sportcentern können sie auch leitende Aufgaben übernehmen. Als "Personal Trainerinnen und Personal Trainer" betreuen sie auch Einzelpersonen und erstellen gemeinsam einen individuellen Trainingsplan.
Wellnesstrainerinnen bzw. Wellnesstrainer und Fitnesstrainerinnen bzw. Fitnesstrainer beraten auch zur Ernährung und zu weiteren gesundheitsfördernden Aktivitäten.

Berufsanforderungen

Freude an Bewegung, Körper- und Gesundheitsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeiten, didaktische Fähigkeiten, Organisationsfähigkeit

Ausbildung

Sonstiges

Für Wellnesstrainerin und Wellnesstrainer:
Wellnesstrainerin/Wellnesstrainer ist durch ein Ausbildungsdekret des Landes geregelt

  • Alle 2 Jahre wird ein berufsbegleitender Lehrgang  am Berufsbildungszentrum L. Zuegg Meran angeboten. Die Ausbildung dauert 2 Jahre.
  • Als Vorbereitung für die Berufsausübung: Lehrgänge z.B.: zur Entspannungstrainerin und zum Entspannungstrainer, zur Vitalmasseurin und zum Vitalmasseur in Südtirol.


Für Fitnesstrainerin und Fitnesstrainer:

Berufsausübung, Arbeitsmöglichkeiten

Privatwirtschaft

Hotel, Ferienanlage, Kureinrichtung, Therme, Sportcenter, Fitnessstudio

Selbstständige Tätigkeit

Für "Wellnesstrainerin/Wellnesstrainer" ist keine selbstständige Berufsausübung vorgesehen, d.h. die Tätigkeit ist auf die Gäste der Struktur (Hotel, Therme usw.) beschränkt, in der der Beruf ausgeübt wird.
Fitnesstrainerin/Fitnesstrainer ist derzeit in Italien kein geregelter Beruf und kann daher ohne beruflichen Befähigungsnachweis ausgeübt werden. Voraussetzung: Meldung der Tätigkeit bei der Agentur der Einnahmen und Überprüfung der Räumlichkeiten durch die zuständige Gemeinde.

Verwandte Berufe

Kontaktadressen / Weitere Informationen

Berufsbildungszentrum Luis Zuegg Meran

Federazione Italiana Fitness

Federazione Italiana Aerobica e Fitness

Weitere Berufsbeschreibungen findet man unter:

Atlante del lavoro Italia
Schweizer Verband für Berufsberatung
Arbeitsmarktservice Berufslexikon Österreich
Bundesagentur für Arbeit Deutschland